FRAGEN UND ANTWORTEN

In den FRAGEN UND ANTWORTEN von AGN ENERGIA findest du Infos rund um deinen Energiebedarf. So kannst du bewusst die besten Lösungen für deine Anforderungen wählen.

FRAGEN UND ANTWORTEN – STROM

Nach den Vorgaben der Europäischen Union kann jeder Haushaltskunde und Nichthaushaltskunde seit einigen Jahren in Italien wie auch in Europa frei entscheiden, von welchem Anbieter und zu welchen Bedingungen er Strom und Gas für seinen Bedarf beziehen möchte.

Wer von diesem Recht Gebrauch macht, begibt sich auf den so genannten „freien Markt“. Dort entscheidet der Kunde selbst, welchen Anbieter oder welche Vertragsart er wählt oder warum er eventuell zu einem für ihn interessanteren und günstigeren Angebot wechselt. Es ist eine freiwillige Entscheidung, zu welcher der Kunde nicht verpflichtet ist.

Kann oder will der Endkunde nicht von dieser Wahlmöglichkeit Gebrauch machen, unterliegt er den von der Regulierungsbehörde festgelegten wirtschaftlichen und vertraglichen Bedingungen des geschützten Marktes.

Der effektive Wechsel zur neuen Lieferung dauert ein bis zwei Monate. Die neue Lieferung beginnt, sobald der neue Anbieter alle technischen und kommerziellen Schritte des Wechsels abgeschlossen hat. Das für den effektiven Wechsel vorgesehene Datum muss vom neuen Anbieter bei der Unterzeichnung des Vertrags mitgeteilt werden.

Bei der Umschreibung wird die Inhaberschaft einer Lieferung von einem Kunden auf einen anderen umgeschrieben. Der Anbieter bleibt derselbe. Mit dem Anbieter können auch neue Vertragsbedingungen ausgehandelt werden, ohne die Strom- und Gaslieferung zu unterbrechen.

Sollten an der Übergabestelle (POD/PDR) in der Vergangenheit Zahlungsrückstände aufgetreten sein, kann AGN ENERGIA zum eigenen Kreditschutz zusätzliche Kontrollen vornehmen – auch durch Abfrage der eigenen oder öffentlichen Datenbanken, um etwaige Beziehungen zwischen dem übernehmenden Kunden und früheren Inhabern festzustellen und die vorgenommenen Änderungen an der Übergabestelle zu untersuchen. Im Anschluss an diese Kontrollen kann AGN ENERGIA auch beschließen, dem neuen Antrag auf Lieferung nicht stattzugeben, und hat dies mitzuteilen.
In keinem Fall wird der neue Kunde für frühere Zahlungsrückstände in Bezug auf frühere Inhaber zur Kasse gebeten.

Rechnungen, die sich auf den früheren Inhaber der Lieferung beziehen, werden dem neuen Kunden ausschließlich in den folgenden Fällen in Rechnung gestellt:

Umschreibung, die von einem Erben im Falle des Todes des bisherigen Inhabers beantragt wird;
Umschreibung, die im Falle der Trennung vom bisherigen Inhaber beantragt wird;
Umschreibung, die im Falle der Umwandlung/Verschmelzung/Eingliederung von Unternehmen beantragt wird.

Der Antrag auf Umschreibung ist an den Anbieter zu richten, der die Lieferung bereits erbringt. Dies hat gemäß den vom Anbieter vorgesehenen Verfahren zu erfolgen. Dem Gesetz nach muss der Kunde, welcher die Umschreibung beantragt, bescheinigen (auch durch Selbstbescheinigung), dass er der Eigentümer oder der ordnungsgemäße Inhaber oder der ordnungsgemäße Verwahrer der Immobilieneinheit ist.
Vorübergehend und während der gesamten Laufzeit des SIMILE-Vertrags gemäß Beschluss 369/2016/R/eel kann ein Endkunde, der Anspruch auf den geschützten Grundversorgungsdienst hat, die Umschreibung direkt bei einem Anbieter auf dem freien Markt beantragen, der als SIMILE-Vertragsanbieter zugelassen ist.

  • Vorname und Zuname bzw. Firmenname des Inhabers der Lieferung und Steuernummer oder Mehrwertsteuernummer; Empfängercode SDI
  • Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse des Inhabers der Lieferung
  • Letzte erhaltene Rechnung zur Verbraucherprüfung (obligatorisch für gewerbliche Umschreibungen)
  • POD ist die Kennnummer des Zählers. Der POD-Code besteht aus 14 Ziffern und ist zu finden:
    • auf einer früheren Stromrechnung

Die Ablesung des Stromzählerstands ist nicht erforderlich, da er vom Verteilungsnetzbetreiber per Fernauslesung direkt an AGN ENERGIA übermittelt wird.

  • Aktivierungsgebühr für den Verteilungsnetzbetreiber: 25,51 € + MwSt. (von e-distribuzione angewandter Tarif für das Jahr 2022)
  • Verfahrensabwicklungskosten AGN ENERGIA: 40 € + MwSt.

Während der Umschreibung kann die Zählerleistung/-spannung nicht geändert werden.
Die Änderung der Leistung/Spannung kann zu einem späteren Zeitpunkt beantragt werden, nachdem die Umschreibung erfolgreich durchgeführt wurde.

Die Umschreibung „mortis causa" kann nach dem Tod des Vertragsinhabers erfolgen, wenn zwischen dem alten und dem neuen Vertragsinhaber ein Verwandtschaftsverhältnis ersten Grades besteht (z. B. Ehepartner, Sohn/Tochter, Vater/Mutter, Bruder/Schwester).
Im Falle des Todes des Vertragsinhabers ist die Umschreibung kostenlos für den Erben oder eine andere Person, die in der Wohneinheit des Verbrauchers wohnt; der für die Verfahrensabwicklung Zuständige ordnet die vom bisherigen Inhaber gezahlte Kaution dem neuen Vertrag zu und kann vom neuen Inhaber die Zahlung des geschuldeten Restbetrags der letzten Rechnung vor der Umschreibung verlangen (Rechtsakt 655/2015/R/idr Anhang A (RQSII) Artikel 16 – Beschluss vom 23. Dezember 2015 – ARERA).

Die Regulierungsbehörde hat die Kosten festgelegt, die der Kunde dem Verteilungsnetzbetreiber für die Netzanschlussarbeiten zu zahlen hat:

  • Transportgebühr: Abstand zwischen der anzuschließenden Lieferung und dem nächstgelegenen Umspannwerk. Bei Abständen von weniger als 200 m und einer verfügbaren Leistung bis zu 3,3 kW betragen die Kosten 189,71 € + MwSt.
  • Leistungsgebühr: Wird auf der Grundlage der vom Kunden im Anschlussantrag angegebenen verfügbaren Leistung berechnet. Die Kosten belaufen sich auf 71,32 € + MwSt. pro bereitgestelltes kW Leistung
  • Fixgebühr: Zur Deckung der Verwaltungskosten, die dem Verteilungsnetzbetreiber bei der Herstellung des Anschlusses entstehen, in Höhe von 25,51 € + MwSt.
  • Verfahrensabwicklungsgebühr AGN ENERGIA: 40 € + MwSt.

Wenn der Kunde Arbeiten auf eigene Kosten durchführen muss, muss er die Bauabschlusserklärung/technische Spezifikation, die er beim Lokalaugenschein erhalten hat, wie dort angegeben an den Verteilungsnetzbetreiber senden. Ohne dieses Dokument kann der Verteilungsnetzbetreiber, auch wenn der Kunde den fälligen Betrag bereits bezahlt hat, nicht mit den Netzanschlussarbeiten fortfahren.

Der erste Einsatz des Technikers des Verteilungsnetzbetreibers dient der Erstellung eines Kostenvoranschlags für die Anschlussarbeiten. Der Kostenvoranschlag wird per E-Mail verschickt. Die Modalitäten der Bestätigung des Kostenvoranschlags sowie die Zahlungsmodalitäten und -fristen können je nach Verteilungsnetzbetreiber variieren. Allgemein gilt der Kostenvoranschlag für drei Monate; danach wird der Antrag annulliert. Im Kostenvoranschlag sind auch die Dauer und die Modalitäten der Bestätigung und Bezahlung angeführt.

Die Regulierungsbehörde hat die maximalen Fristen festgelegt, die von den Energielieferanten und -Verteilungsnetzbetreibern bei der Ausübung ihrer Tätigkeit einzuhalten sind, unbeschadet der eventuellen Verantwortung seitens des Kunden. Je schneller die erforderlichen Unterlagen übermittelt und der Kostenvoranschlag angenommen werden, desto schneller wird die Lieferung aktiviert. Nach Erhalt der Unterlagen sendet AGN ENERGIA den Antrag innerhalb von 2 Arbeitstagen an den Verteilungsnetzbetreiber für den eventuellen Lokalaugenschein. Gemäß den Vorschriften hat der Verteilungsnetzbetreiber nach Erhalt des Antrags 15 Arbeitstage Zeit, um den Lokalaugenschein durchzuführen und den Kostenvoranschlag zu unterbreiten. Der Kunde muss den Kostenvoranschlag annehmen und die Zahlung auf die angegebene Weise leisten, bevor der Anschluss realisiert wird. Darüber hinaus muss der Kunde nach dem Lokalaugenschein durch den Techniker des Verteilungsnetzbetreibers, wenn er noch Arbeiten auf eigene Kosten auszuführen hat, dem Verteilungsnetzbetreiber das Dokument Bauabschlusserklärung/technische Spezifikation zukommen lassen. Nach Erhalt der Bauabschlusserklärung/technischen Spezifikation kontaktiert der Verteilungsnetzbetreiber den Kunden, um den zweiten Einsatz des Technikers festzulegen. Gemäß Vorschriften müssen die Anschluss- und Installationsarbeiten innerhalb von 10 Arbeitstagen (50 Tage bei komplexen Arbeiten) durchgeführt werden. Nach Erhalt der Bestätigung der Installation des Zählers durch den Verteilungsnetzbetreiber aktiviert AGN ENERGIA die Lieferung.

Beim Antrag auf Übernahme kann gleichzeitig eine Leistungsänderung beantragt werden. Hierzu muss dem Übernahmevertrag ein eigenes Formular beigelegt werden.

Für die Reaktivierung des Zählers fallen die folgenden Kosten an:

  • Aktivierungsgebühr für den Verteilungsnetzbetreiber: 25,20 € + MwSt. (von e-distribuzione angewandter Tarif für das Jahr 2021; bei anderen Verteilungsnetzbetreibern kann der Tarif leicht abweichen)
  • Verwaltungskosten von AGN ENERGIA von 40 € + MwSt.

  • Vorname und Zuname bzw. Firmenname des Inhabers der Lieferung und Steuernummer oder Mehrwertsteuernummer; Empfängercode SDI
  • Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse des Inhabers der Lieferung
  • POD ist die Kennnummer des Zählers. Der POD-Code besteht aus 14 Ziffern und ist zu finden:
    • auf einer früheren Stromrechnung;
    • im Falle eines elektronischen Zählers direkt auf dem Display
    • Ist der POD nicht auffindbar, kann AGN ENERGIA die Seriennummer mitgeteilt werden, die sich in der Maske des Zählers befindet: energiaelettrica.agn@pec.it

Das Verfahren wird innerhalb von 2 Tagen nach Erhalt der erforderlichen Unterlagen an den Verteilungsnetzbetreiber weitergeleitet und von diesem bei Zulässigkeit innerhalb der im Beschluss 147 festgelegten Fristen abgewickelt:

  • 5 Arbeitstage ab unserem Antrag an den Verteilungsnetzbetreiber für Stromlieferungen
  • Der Aktivierungsantrag wird erst nach Erhalt der korrekt ausgefüllten Formulare an den territorial zuständigen Verteilungsnetzbetreiber geschickt

Bei der Übernahme handelt es sich im Gegensatz zur Umschreibung um die Aktivierung der Lieferung durch einen neuen Kunden nach der Kündigung des Vertrags durch den vorhergehenden Kunden, welcher auch die Deaktivierung des Zählers beantragt hat.

Sollten an der Übergabestelle (POD/PDR) in der Vergangenheit Zahlungsrückstände aufgetreten sein, kann AGN ENERGIA zum eigenen Kreditschutz zusätzliche Kontrollen vornehmen – auch durch Abfrage der eigenen oder öffentlichen Datenbanken, um etwaige Beziehungen zwischen dem übernehmenden Kunden und früheren Inhabern festzustellen und die vorgenommenen Änderungen an der Übergabestelle zu untersuchen. Im Anschluss an diese Kontrollen kann AGN ENERGIA auch beschließen, dem neuen Antrag auf Lieferung nicht stattzugeben, und hat dies mitzuteilen.
In keinem Fall wird der neue Kunde für frühere Zahlungsrückstände in Bezug auf frühere Inhaber zur Kasse gebeten.

Die Rechnung wird per Post an die bei Vertragsabschluss angegebene Adresse zugestellt.

Zahlungsmöglichkeiten:

  • Abbuchungsauftrag vom Konto (SEPA-Lastschriftmandat) (Sepa Core Direct Debit): Wird beim Vertragsabschluss diese Option gewählt, erfolgt die Zahlung automatisch am Tag der Rechnungsfälligkeit.
  • Erlagschein: Liegt der Rechnung bei und kann mit einer der folgenden Zahlungsarten beglichen werden:
    • mit Zahlungskarte
    • in Postämtern und an Bankschaltern
    • über die Online-Zahlungsdienste von Poste Italiane (www.posteitaliane.it) oder über die Internet-Banking-Dienste des Kunden, wo die Daten des der Rechnung beigefügten Posterlagscheins eingegeben werden können

Je nach gewählter Zahlungsart fallen unterschiedliche Transaktionskosten an; im Falle der Zahlung am Schalter der auf der Rechnung angegebenen Bank fallen keine solchen Kosten an.

Für einen Stromliefervertrag wird die Rechnung an Haushaltskunden alle 2 Monate ausgestellt; an Businesskunden oder Kondominiumsverwalter wird die Rechnung monatlich ausgestellt.
Wichtig: Der Betrag der ersten Rechnung wird auf der Grundlage des Vorjahresverbrauchs des Kunden berechnet (den uns der Verteilungsnetzbetreiber beim Wechsel zu AGN ENERGIA mitteilt). Sollte die erste Rechnung sehr hoch oder niedrig ausfallen, besteht kein Grund zur Sorge: Die darauffolgende Rechnung wird nach dem tatsächlichen Verbrauch aktualisiert. In jedem Fall kann unter unserer grünen Nummer jederzeit die Berichtigung der Rechnung beantragt werden, auch der ersten Rechnung. Um eine möglichst verbrauchsnahe Abrechnung zu erhalten, empfehlen wir mindestens eine Eigenablesung pro Monat. Wenn es sich um neue Gas- und Stromzähler handelt, ist eine Eigenablesung gar nicht nötig, weil wir den tatsächlichen Verbrauch automatisch vom Verteilungsnetzbetreiber erhalten.

Welches sind die wirtschaftlichen Bedingungen von AGN ENERGIA für Stromlieferungen? Wie setzt sich der Preis zusammen?
Für die Stromlieferung werden folgende Posten fakturiert:

  • Energiekosten;
  • Kosten für Stromtransport und Zählerverwaltung;
  • Systemkosten;
  • Abgaben und Steuern.

Das Duplikat einer Rechnung AGN ENERGIA kann im Kundenbereich beantragt werden. Im persönlichen Profil des Kunden sind alle Rechnungen für die Lieferung aufgelistet. Jede Rechnung kann heruntergeladen und jederzeit abgerufen werden.

Im Kundenbereich kann der Kunde die Rechnungsadresse überprüfen und ihre Änderung gegebenenfalls unter der E-Mail-Adresse: energiaelettrica.agn@pec.it anfordern.

Der Kunde kann auch die kostenlose Aktivierung der dynamischen Rechnung und/oder der Rechnung per E-Mail unter: energiaelettrica.agn@pec.it beantragen.

Im Falle des Verlustes der papiergebundenen Rechnung kann im Kundenbereich die digitale Version der Rechnung abgerufen werden. Im Kundenbereich:

  • können alle ausgestellten Rechnungen visualisiert werden;
  • kann eine Kopie der Rechnung ausgedruckt werden;
  • kann die Rechnung per Kreditkarte/Überweisung bezahlt werden, wenn kein Abbuchungsauftrag (SEPA-Lastschriftmandat) gewählt wurde.

Beantragung von Duplikaten: Unter der grünen Nummer 800808180 montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr und samstags von 8:30 bis 12:30 Uhr gemäß den telefonischen Anleitungen für Strom und/oder Erdgas oder per E-Mail an: energiaelettrica.agn@pec.it

Sollte der Kunde noch nicht im KUNDENBEREICH registriert sein, kann er dies hier nachholen: www.agnenergia.com/de/kundenbereich

Wenn die Lieferung des Kunden über einen elektronischen und fernausgelesenen Zähler (einschließlich des 2G-Zählers) erfolgt, muss die Eigenablesung gemäß ARERA-Beschluss 738/16 nicht mehr mitgeteilt werden.

Für Rechnungen, die nach dem 1. März 2018 für Stromlieferungen und nach dem 1. Januar 2019 für Gaslieferungen fällig waren, kann sich der Kunde bei einem Fakturierungsrückstand von mehr als zwei Jahren auf Verjährung berufen und nur die Rechnungsbeträge für den Verbrauch der letzten zwei Jahre zahlen.

Wie von der italienischen Regulierungsbehörde für Energie, Netze und Umwelt – ARERA klargestellt wurde, gilt der Antrag auf Verjährung für alle von der Rechnung erfassten Gebühren, also sowohl für die Fixgebühren (einschließlich des Leistungsanteils) als auch für die variablen Gebühren. Der Antrag kann durch Senden des der Rechnung beigefügten Formulars oder über das unter dem Link Verjährungsformular herunterladbare Formular gestellt werden.

Wenn nur am Zähler Arbeiten erforderlich sind, muss der Verteilungsnetzbetreiber die Leistung innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Eingang des kundenseitigen Antrags über den Anbieter erhöhen (der Zeitplan ist identisch mit jenem des Antrags auf Aktivierung der Lieferung).

Sind einfache oder komplexe Arbeiten erforderlich (das heißt, die Arbeiten beschränken sich nicht nur auf den Zähler), erhält der Kunde über seinen Anbieter einen Kostenvoranschlag, welchen der Verteilungsnetzbetreiber innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Eingang des kundenseitigen Antrags über den Anbieter zur Verfügung stellen muss.

Der Anbieter fungiert als Vermittler zwischen dem Kunden und dem Verteilungsnetzbetreiber bei der Übermittlung von Anträgen, Mitteilungen und Dokumenten. Er hat dies innerhalb von höchstens zwei Arbeitstagen zu tun.

Im Kostenvoranschlag ist die Ausführungszeit für den Verteilungsnetzbetreiber angegeben:

  • 10 Arbeitstage, wenn es sich um einfache Arbeiten handelt;
  • 50 Arbeitstage, wenn es sich um komplexe Arbeiten handelt.

Erfolgt die Leistungserhöhung später als vorgesehen aus Gründen, die der Verteilungsnetzbetreiber zu verantworten hat, erhält der Haushaltskunde eine automatische Entschädigung in Höhe von 35 € für Änderungen, die innerhalb des Zweifachen der vorgesehenen Zeit vorgenommen werden, in Höhe von 70 € für Änderungen, die innerhalb des Dreifachen der vorgesehenen Zeit vorgenommen werden und in Höhe von 105 € für Änderungen, die nach dem Dreifachen der vorgesehenen Zeit vorgenommen werden. Für Nichthaushaltskunden in Niederspannung betragen die Entschädigungsbeträge jeweils 70 €, 140 € und 210 €, Änderungen vorbehalten.

Die Änderung der verfügbaren Leistung muss beim eigenen Anbieter beantragt werden. Der Anbieter fungiert als Vermittler zwischen dem Kunden und dem Verteilungsnetzbetreiber in Bezug auf die Formulierung des Kostenvoranschlags und auf die Bestätigung des Änderungsantrags durch den Kunden bei Annahme des Kostenvoranschlags.

Wenn die Änderung eine Lieferung mit einem Wert über 250 € + MwSt. betrifft, informiert der Anbieter den Kunden direkt zum Zeitpunkt der Anfrage über die Kosten und die maximale Ausführungszeit (sog. Schnellkostenvoranschlag). In diesen Fällen leitet der Anbieter den Antrag standardmäßig innerhalb von 2 Arbeitstagen an den Verteilungsnetzbetreiber weiter, welcher die Leistung innerhalb der maximalen Ausführungsfrist erbringt.

Ist kein Schnellkostenvoranschlag möglich, übermittelt der Anbieter den Antrag innerhalb von 2 Arbeitstagen an den Verteilungsnetzbetreiber; innerhalb der nächsten 15 Arbeitstage erstellt der Verteilungsnetzbetreiber einen Kostenvoranschlag für den Anbieter, welcher diesen innerhalb von 2 Arbeitstagen an den Kunden weiterleitet. Nimmt der Kunde den Kostenvoranschlag auf die dort angeführte Weise an, erbringt der Verteilungsnetzbetreiber die Leistung innerhalb der im Kostenvoranschlag angegebenen Frist.
Der Anbieter, der als Vermittler zwischen dem Kunden und dem Verteilungsnetzbetreiber für die Übermittlung von Anträgen, Mitteilungen und Dokumenten fungiert, tut dies innerhalb von höchstens zwei Arbeitstagen.

FRAGEN UND ANTWORTEN – GAS

Die Regulierungsbehörde hat die maximalen Fristen festgelegt, die Energielieferanten und Verteilungsnetzbetreiber bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten einhalten müssen. Der Zeitrahmen hängt jedoch auch vom Kunden ab: Je schneller die erforderlichen Unterlagen übermittelt werden, desto schneller wird die Lieferung aktiviert.

Nach der Einreichung des Antrags erhält der Kunde per E-Mail das Formular für die „Sicherheitskontrollen gemäß Beschluss 40/2014“. Er hat das Formular mit Hilfe des zertifizierten Technikers, der die Gasanlage gebaut/umgebaut hat, auszufüllen und es zusammen mit dem Handelskammerauszug der Firma des Technikers gemäß den gelieferten Anweisungen an den Verteilungsnetzbetreibers zu senden.

Bei vollständiger und korrekter Ausfüllung des Formulars und nach erfolgreicher Ausführung der Anlagenkonformitäts- und Sicherheitskontrollen setzt sich der Verteilungsnetzbetreiber mit dem Kunden in Verbindung, um innerhalb von 10 Arbeitstagen den Techniker mit der Entfernung der Zählerplomben zu beauftragen.

Das Duplikat einer Rechnung AGN ENERGIA kann im Kundenbereich beantragt werden. Im persönlichen Profil des Kunden sind alle Rechnungen für die Lieferung aufgelistet. Jede Rechnung kann heruntergeladen und jederzeit abgerufen werden.

Im Kundenbereich kann der Kunde die Rechnungsadresse überprüfen und ihre Änderung gegebenenfalls unter der E-Mail-Adresse: metano.agn@pec.it anfordern.

Der Kunde kann auch die kostenlose Aktivierung der dynamischen Rechnung und/oder der Rechnung per E-Mail unter: metano.agn@pec.it beantragen.

Im Falle des Verlustes der papiergebundenen Rechnung kann im Kundenbereich die digitale Version der Rechnung abgerufen werden. Im Kundenbereich:

  • können alle ausgestellten Rechnungen visualisiert werden;
  • kann eine Kopie der Rechnung ausgedruckt werden.

Beantragung von Duplikaten: Unter der grünen Nummer 800808180 montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr und samstags von 8:30 bis 12:30 Uhr gemäß den telefonischen Anleitungen für Strom und/oder Erdgas oder per E-Mail an: metano.agn@pec.it

Sollte der Kunde noch nicht im KUNDENBEREICH registriert sein, kann er dies hier nachholen: www.agnenergia.com/de/kundenbereich

Um Schätzungen und/oder Ausgleiche zu vermeiden, teilt der Kunde die Eigenablesungen mit entsprechendem Ablesedatum am besten wie folgt mit: für Haushaltskunden innerhalb der letzten 3 Tage der geraden Monate des Jahres; für Nichthaushaltskunden innerhalb der letzten 3 Tage jeden Monats.

Die Eigenablesung kann auch unter der grünen Nummer 800.80.81.80, Durchwahl 2 gemäß den telefonischen Anweisungen mitgeteilt werden. Hierfür braucht der Kunde die Ziffern vor dem Komma.

Die Eigenablesung kann auch über die digitale Rechnung MY AGN an den hierfür vorgesehenen Tagen eingegeben werden.

ZUR ERINNERUNG: Der vom Kunden mitgeteilte Eigenablesewert wird für die Berechnung der nächsten Rechnung verwendet, sofern er vom Verteilungsnetzbetreiber bestätigt wurde. In Ermangelung von Eigenablesungen durch den Kunden und/oder Ablesungen durch den Verteilungsnetzbetreiber erfolgt die Abrechnung als Akontorechnung auf der Grundlage des vertraglich vereinbarten Jahresverbrauchs und/oder auf historischer Basis.

Privathaushalte erhalten die Gasrechnung alle 2 Monate; Businesskunden und/oder Kondominiumsverwalter erhalten monatliche Gasrechnungen.

Welches sind die wirtschaftlichen Bedingungen von AGN ENERGIA für Erdgas? Wie setzt sich der Preis zusammen?
Für die Lieferung von Erdgas werden folgende Posten fakturiert:

  • Erdgaskosten;
  • Kosten für Gastransport und Zählerverwaltung;
  • Systemkosten;
  • Abgaben und Steuern.

Die Rechnung wird per Post an die bei Vertragsabschluss angegebene Adresse zugestellt.

Zahlungsmöglichkeiten:

  • Abbuchungsauftrag vom Konto (SEPA-Lastschriftmandat) (Sepa Core Direct Debit): Wird beim Vertragsabschluss diese Option gewählt, erfolgt die Zahlung automatisch am Tag der Rechnungsfälligkeit.
  • Erlagschein: Liegt der Rechnung bei und kann mit einer der folgenden Zahlungsarten beglichen werden:
    • mit Zahlungskarte
    • in Postämtern und an Bankschaltern
    • über die Online-Zahlungsdienste von Poste Italiane (www.posteitaliane.it) oder über die Internet-Banking-Dienste des Kunden, wo die Daten des der Rechnung beigefügten Posterlagscheins eingegeben werden können

Je nach gewählter Zahlungsart fallen unterschiedliche Transaktionskosten an; im Falle der Zahlung am Schalter der auf der Rechnung angegebenen Bank fallen keine solchen Kosten an.

  • Aktivierungsgebühr für den Verteilungsnetzbetreiber: 40 € + MwSt.
  • Verfahrensabwicklungskosten AGN ENERGIA in Höhe von 40 € + MwSt.

  • Vorname und Zuname bzw. Firmenname des Inhabers der Lieferung und Steuernummer oder Mehrwertsteuernummer; Empfängercode SDI
  • Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse des Inhabers der Lieferung
  • PDR ist die Kennnummer des Zählers. Der PDR-Code besteht aus 14 Ziffern und ist zu finden:
    • auf einer früheren ERDGAS-Rechnung

Der ERDGAS-Zählerstand muss auf die Übereinstimmung mit dem Zählerstand, den der Verteilungsnetzbetreiber über den Acquirente Unico mitteilt, überprüft werden.

Sobald die Bestätigung der Zählerinstallation seitens des Verteilungsnetzbetreibers eingeht, aktiviert AGN ENERGIA die Lieferung.

  • Kosten für die Überprüfung der Dokumentation: 80 € + MwSt. je nach Anlagentyp
  • Verfahrensabwicklungskosten AGN ENERGIA: 120 € + MwSt.

Die Regulierungsbehörde hat die maximalen Fristen festgelegt, die von den Energielieferanten und -Verteilungsnetzbetreibern bei der Ausübung ihrer Tätigkeit einzuhalten sind. Der Zeitrahmen hängt auch davon ab, ob der Kunde die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig bereitstellt.

Das Verfahren umfasst die folgenden Schritte:

  • Bearbeitung des Antrags: 2 Arbeitstage nach Erhalt des Vertrags/der Unterlagen.
  • Lokalaugenschein: Der Verteilungsnetzbetreiber hat 15 Arbeitstage (30 bei komplexen Arbeiten) Zeit, um den Lokalaugenschein des Technikers festzulegen und den Kostenvoranschlag zu übermitteln.
  • Annahme des Kostenvoranschlags: Nach Erhalt des Kostenvoranschlags für die Arbeiten muss der Kunde diesen gemäß den dort angegebenen Modalitäten und Fristen annehmen und die Zahlung leisten.
  • Durchführung der Arbeiten: Der Verteilungsnetzbetreiber entsendet einen Techniker zum Kunden; die Arbeiten müssen innerhalb von 10 Tagen (von 60 Tagen bei komplexen Arbeiten) ausgeführt werden.
  • Nach dem Ausfüllen und Unterzeichnen der Anlagen H/40 und I/40 hat der Kunde alle Formulare an AGN ENERGIA zu senden.
  • Installation und Aktivierung des Zählers: Bei vollständig und korrekt ausgefüllten Unterlagen und nach erfolgreicher Ausführung der Anlagenkonformitäts- und Sicherheitskontrollen setzt sich der Verteilungsnetzbetreiber mit dem Kunden in Verbindung, um die Installation und Aktivierung des Gaszählers durch den Techniker festzulegen. Der Verteilungsnetzbetreiber hat 10 Arbeitstage Zeit, um diese Tätigkeit auszuführen.

Der Techniker des Verteilungsnetzbetreibers prüft beim Lokalaugenschein, ob der Zähler im Haus dort installiert werden kann, wo sich der Anschluss befindet. Allgemein kann ein neuer Zähler in der Wohnung installiert werden (Badezimmer und Schlafzimmer ausgenommen), sofern der Installationsraum die gesetzlich vorgesehene Belüftung ermöglicht.

Nach der Einreichung des Antrags erhält der Kunde eine E-Mail mit den folgenden Dokumenten:

  • Dokument H/40 - „Bestätigung des Antrags auf Aktivierung der Gaslieferung“, vom Kunden auszufüllen und zu unterzeichnen;
  • Dokument I/40 - „Bescheinigung der korrekten Anlagenausführung“, auszufüllen vom zertifizierten Techniker, der die (hydraulische) Gasanlage realisiert/umgebaut hat. Dieser Anlage sind folgende Unterlagen beizufügen:
    • Kopie des Handelskammerauszugs der Firma, der nicht älter als 6 Monate sein darf,
    • die obligatorischen technischen Anhänge.

Nach dem Ausfüllen und Unterzeichnen der Dokumente H/40 und I/40 hat der Kunde alle Formulare an AGN ENERGIA zu senden.

  • Vorname und Zuname bzw. Firmenname des Inhabers der Lieferung und Steuernummer oder Mehrwertsteuernummer
  • Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse des Inhabers der Lieferung
  • PDR ist die Kennnummer des Zählers. Der PDR-Code besteht aus 14 Ziffern und ist zu finden:
    • auf einer früheren Gasrechnung
    • auf einem Etikett auf dem Zähleranschluss
    • im Falle eines elektronischen Zählers direkt auf dem Display
    • Wenn der PDR-Code nicht auffindbar ist, kann der örtliche Verteilungsnetzbetreiber oder die Adresse: metano.agn@pec.it kontaktiert werden; dabei sind die Seriennummer des Zählers, der Standort der Übergabestelle, die Postleitzahl etc. anzugeben

Ein „Anlagenumbau“ ist jede noch so kleine Änderung an den Gasleitungen der Wohnung des Kunden, vom Zähler bis zum Herd oder Heizkessel. Im Falle eines Anlagenumbaus verlangt der Verteilungsnetzbetreiber für die Aktivierung der Übergabestelle die Einreichung bestimmter Unterlagen, welche der Kunde zusammen mit dem zertifizierten Techniker, der den Umbau vorgenommen hat, ausfüllen muss.

Nach den Vorgaben der Europäischen Union kann jeder Haushaltskunde und Nichthaushaltskunde seit einigen Jahren in Italien wie auch in Europa frei entscheiden, von welchem Anbieter und zu welchen Bedingungen er Strom und Gas für seinen Bedarf beziehen möchte.
Wer von diesem Recht Gebrauch macht, begibt sich auf den so genannten „freien Markt“. Dort entscheidet der Kunde selbst, welchen Anbieter oder welche Vertragsart er wählt oder warum er eventuell zugunsten eines für ihn interessanteren und günstigeren Angebots wechselt. Es ist eine freiwillige Entscheidung, zu welcher der Kunde nicht verpflichtet ist.
Kann oder will der Endkunde nicht von dieser Wahlmöglichkeit Gebrauch machen, unterliegt er den von der Regulierungsbehörde festgelegten wirtschaftlichen und vertraglichen Bedingungen des geschützten Marktes.

Für die Reaktivierung des Zählers fallen die folgenden Kosten an:

  • Gebühr für die erneute Aktivierung des Zählers für den Verteilungsnetzbetreiber: ab 30 € und höhere Beträge je nach Art des zu reaktivierenden Zählers
  • Verwaltungskosten von AGN ENERGIA: 40 € + MwSt.

  • Vorname und Zuname bzw. Firmenname des Inhabers der Lieferung und Steuernummer oder Mehrwertsteuernummer
  • Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse des Inhabers der Lieferung
  • PDR ist die Kennnummer des Zählers. Der PDR-Code besteht aus 14 Ziffern und ist zu finden:
    • auf einer früheren Gasrechnung
    • auf einem Etikett auf dem Zähleranschluss
    • im Falle eines elektronischen Zählers direkt auf dem Display
    • Wenn der PDR-Code nicht auffindbar ist, kann der örtliche Verteilungsnetzbetreiber oder die Adresse: metano.agn@pec.it kontaktiert werden; dabei sind die Seriennummer des Zählers, der Standort der Übergabestelle, die Postleitzahl etc. anzugeben

Hinweis: Der Reaktivierungszählerstand wird direkt durch den Verteilungsnetzbetreiber nach Abschluss des Verfahrens mitgeteilt.

Das Verfahren wird innerhalb von 2 Tagen nach Erhalt der erforderlichen Unterlagen an den Verteilungsnetzbetreiber weitergeleitet und von diesem bei Zulässigkeit innerhalb der im Beschluss 147 festgelegten Fristen abgewickelt:

  • 10 Arbeitstage ab unserer Anfrage an den Verteilungsnetzbetreiber für Stromlieferungen

Der Aktivierungsantrag wird erst nach Erhalt der korrekt ausgefüllten Formulare an den territorial zuständigen Verteilungsnetzbetreiber geschickt.
Für eine Übernahme der Gaslieferung wird der Kunde von einem Berater von AGN ENERGIA kontaktiert, der ihn über die Einzelheiten beim Termin mit einem vom Verteilungsnetzbetreiber der Zone ernannten Techniker für die Aktivierung der Lieferung informiert.
Vorsicht! Der örtliche Verteilungsnetzbetreiber variiert je nach geografischem Gebiet und ist ein anderes Unternehmen als AGN ENERGIA.

Für Rechnungen, die nach dem 1. März 2018 für Stromlieferungen und nach dem 1. Januar 2019 für Gaslieferungen fällig waren, kann sich der Kunde bei einem Fakturierungsrückstand von mehr als zwei Jahren auf Verjährung berufen und nur die Rechnungsbeträge für den Verbrauch der letzten zwei Jahre zahlen.

Wie von der italienischen Regulierungsbehörde für Energie, Netze und Umwelt – ARERA klargestellt wurde, gilt der Antrag auf Verjährung für alle von der Rechnung erfassten Gebühren, also sowohl für die Fixgebühren (einschließlich des Leistungsanteils) als auch für die variablen Gebühren. Der Antrag kann durch Senden des der Rechnung beigefügten Formulars oder über das unter dem Link Verjährungsformular herunterladbare Formular gestellt werden.

Wenn die Ablesung des Zählerstandes aufgrund vollständiger oder teilweiser Unzugänglichkeit nicht erfolgen kann (d.h. der Zähler befindet sich an einer Stelle, an welcher der Kunde oder eine andere Person den Zugang ermöglichen müssen), hinterlässt der Verteilungsnetzbetreiber einen Bescheid. Darin fordert er den Kunden auf, sich mit seinem Anbieter zwecks Eigenablesung in Verbindung zu setzen.
Wenn die Ablesung bei zwei aufeinanderfolgenden Versuchen nicht erfolgen kann, und wenn der Verteilungsnetzbetreiber keine gültige Eigenablesung zur Verfügung hat, muss der Verteilungsnetzbetreiber im Monat nach dem zweiten fehlgeschlagenen Versuch einen neuen Versuch auch zu anderen Zeiten als bisher unternehmen.
Liegt keine gültige Ablesung oder Eigenablesung vor, teilt der Verteilungsnetzbetreiber dem Anbieter in jedem Fall seine Schätzung mit, die er anhand aller ihm vorliegenden früheren validierten Ablesungen oder Eigenablesungen und des Standardentnahmeprofils (d. h. der auf den Jahreszeiten und der Art des Kunden basierenden Verbrauchskurve) berechnet.
Darüber hinaus teilt der Anbieter dem Kunden die Gründe mit, warum die Ablesung nicht vorgenommen wurde. Dies erfolgt zu den im Vertrag festgelegten Bedingungen (freier Markt).

Für alle Gasübergabestellen, deren Ablesung nicht monatlich mit Tagesdetails erfolgt, ist der Anbieter verpflichtet, dem Kunden eine Möglichkeit zur Mitteilung der Eigenablesungen in einem bestimmten Zeitfenster (das in der Rechnung angegeben ist) zur Verfügung zu stellen.

Der Anbieter muss den Kunden auch über die Annahme oder eventuelle Nichtannahme der Eigenablesedaten zum Zeitpunkt der Ablesung oder, falls eine sofortige Antwort nicht möglich ist, innerhalb der folgenden 4 Arbeitstage informieren. Die Eigenablesedaten werden vom Anbieter angenommen, sofern sie nicht offensichtlich falsch sind (d.h. sofern sie nicht um mindestens eine Größenordnung von der letzten verfügbaren tatsächlichen Ablesung abweichen) und werden innerhalb von 4 Arbeitstagen an den Verteilungsnetzbetreiber übermittelt. Der Anbieter ist verpflichtet, jeden Endkunden mindestens einmal im Jahr über die Möglichkeit zur Mitteilung der Eigenablesung zu informieren (Rechtsakt 463/2016/R/com – TIF – Artikel 7 und 9 – Beschluss vom 04. August 2016 – ARERA).

Der Verteilungsnetzbetreiber ist zuständig für die Installation, die Instandhaltung und die Ablesung des Zählerstands. Der Verteilungsnetzbetreiber muss einen Ableseversuch unternehmen:
mindestens einmal jährlich für Kunden mit einem Verbrauch von bis zu 500 Sm3/Jahr;
mindestens zweimal jährlich für Kunden mit einem Verbrauch von über 500 Sm3/Jahr und bis zu 1.500 Sm3/Jahr;
mindestens dreimal jährlich für Kunden mit einem Verbrauch von über 1.500 Sm3/Jahr und bis zu 5.000 Sm3/Jahr;
mindestens einmal monatlich für Kunden mit einem Verbrauch von über 5.000 Sm3/Jahr.
Wenn ein Kunde beispielsweise 1.000 Sm3 Gas pro Jahr verbraucht und der Verteilungsnetzbetreiber am 1. Februar eine Ablesung durchführt, kann der Kunde mit einer weiteren Ablesung im darauffolgenden Herbst rechnen, da der Verteilungsnetzbetreiber bei jeder Ablesung versuchen muss, mindestens 80% des Verbrauchs im Bezugszeitraum (1 Jahr, 6 Monate, 4 Monate, je nach Verbrauch des Kunden) zu erfassen.

Bei Neuaktivierungen für Kunden mit einem Verbrauch von weniger als 5.000 Sm3/Jahr muss der erste Ableseversuch innerhalb von 6 Monaten nach dem Tag der Aktivierung erfolgen.
Der Verteilungsnetzbetreiber kann bessere Zählerstanderfassungspläne als von der Regulierungsbehörde vorgesehen einführen, hat in diesem Fall aber die Regulierungsbehörde und alle Anbieter im eigenen Netz zu informieren. Außerdem muss er auf seiner Website den Kalender der Ablesungen durch seine mit der Ablesung beauftragten Mitarbeiter zumindest nach Postleitzahlen geordnet veröffentlichen.

Achtung: Darunter verstehen sich die Ableseversuche, nicht aber die mit Gewissheit durchgeführten Ablesungen: Denn sollte sich der Zähler innerhalb der Kundenwohnung befinden und ist der Kunde nicht anwesend, kann die Ablesung durch den mit der Ablesung beauftragten Mitarbeiter des Verteilungsnetzbetreibers nicht durchgeführt werden. Auch wenn sich der Zähler nicht im Haus befindet, kann es erforderlich sein, dass der Zugang zum Zählerinstallationsort von einer Person ermöglicht werden muss.
Wenn der Kunde abwesend ist, hinterlässt der Verteilungsnetzbetreiber eine Nachricht, dass die Ablesung nicht durchgeführt werden konnte. Darin fordert er den Kunden auf, sich für die Mitteilung der Eigenablesung an den eigenen Gasanbieter zu wenden.
Der Verteilungsnetzbetreiber ist auch verpflichtet, die Eigenablesung, die der abwesende Kunde möglicherweise an der Haustür hinterlässt (sog. „Post-it“), einzusammeln.
Konnte der Verteilungsnetzbetreiber keine Ablesung vornehmen und hat er auch keine Eigenablesung des Kunden vorgefunden oder erhalten, nimmt er eine Schätzung vor: Als Grundlage dienen ihm dabei alle ihm vorliegenden früheren Ablesungen oder Eigenablesungen und das Standardverbrauchsprofil (d. h. die Kurve des Verbrauchsverhaltens je nach Jahreszeit und Kundentyp).

Die effektive Ablesung, die vom Verteilungsnetzbetreiber eingesammelte Eigenablesung oder die vom Verteilungsnetzbetreiber berechnete Schätzung wird dem Anbieter übermittelt. Der Anbieter verwendet sie für die Abrechnung gemäß den wirtschaftlichen Bedingungen des geschützten Grundversorgungsdienstes bzw. gemäß den vertraglichen Bedingungen (bei Kunden im freien Markt).

Der Antrag ist einem Aktivierungsantrag gleichgestellt. Er muss nach den vorgesehenen Verfahren beim Anbieter eingereicht werden, der ihn innerhalb von 2 Arbeitstagen an den Verteilungsnetzbetreiber weiterleitet.
Wurde die Anlage des Kunden in der Zwischenzeit umgebaut (Erweiterung oder außerordentliche Wartung) oder umgewandelt (Umstieg auf andere Gasversorgung), verlangt der Anbieter vom Endkunden alle Unterlagen, die der Verteilungsnetzbetreiber für die Sicherheitskontrollen benötigt.

Bei der Übernahme handelt es sich im Gegensatz zur Umschreibung um die Aktivierung der Lieferung durch einen neuen Kunden nach der Kündigung des Vertrags durch den vorhergehenden Kunden, welcher auch die Deaktivierung des Zählers beantragt hat.

Sollten an der Übergabestelle (POD/PDR) in der Vergangenheit Zahlungsrückstände aufgetreten sein, kann AGN ENERGIA zum eigenen Kreditschutz zusätzliche Kontrollen vornehmen – auch durch Abfrage der eigenen oder öffentlichen Datenbanken, um etwaige Beziehungen zwischen dem übernehmenden Kunden und früheren Inhabern festzustellen und die vorgenommenen Änderungen an der Übergabestelle zu untersuchen. Im Anschluss an diese Kontrollen kann AGN ENERGIA auch beschließen, dem neuen Antrag auf Lieferung nicht stattzugeben, und hat dies mitzuteilen.
In keinem Fall wird der neue Kunde für frühere Zahlungsrückstände in Bezug auf frühere Inhaber zur Kasse gebeten.

Der Anbieter teilt dem antragstellenden Endkunden innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Eingang des mit allen erforderlichen Daten und Informationen versehenen Antrags die Annahme der Umschreibung mit (vorbehaltlich der Fristen für die Ausübung des Widerrufsrechts), und macht alle sonstigen Mitteilungen, damit die vertragliche Aktivierung registriert werden kann, einschließlich des Datums, ab dem die Umschreibung wirksam werden soll. Bei regulärer Abwicklung des Antrags braucht es für die Registrierung der Umschreibung mindestens 2 Arbeitstage ab der Mitteilung des Anbieters. Daher beträgt die technische Mindestzeit 4 Arbeitstage ab dem Antrag des Kunden.

Der Antrag auf Umschreibung ist an den Anbieter zu richten, der die Lieferung erbringt. Dies hat gemäß den vom Anbieter vorgesehenen Verfahren zu erfolgen. Dem Gesetz nach muss der Kunde, welcher die Umschreibung beantragt, bescheinigen (auch durch Selbstbescheinigung), dass er der Eigentümer oder der ordnungsgemäße Inhaber oder der ordnungsgemäße Verwahrer der Immobilieneinheit ist.
Im Falle der Annahme des Antrags auf Umschreibung ist der Anbieter verpflichtet, den Antragsteller innerhalb von zwei Arbeitstagen über die Annahme zu informieren.

Bei der Umschreibung wird die Inhaberschaft einer Lieferung von einem Kunden auf einen anderen umgeschrieben. Der Anbieter bleibt derselbe. Mit dem Anbieter können auch neue Vertragsbedingungen ausgehandelt werden, ohne die Strom- und Gaslieferung zu unterbrechen.

Sollten an der Übergabestelle (POD/PDR) in der Vergangenheit Zahlungsrückstände aufgetreten sein, kann AGN ENERGIA zum eigenen Kreditschutz zusätzliche Kontrollen vornehmen – auch durch Abfrage der eigenen oder öffentlichen Datenbanken, um etwaige Beziehungen zwischen dem übernehmenden Kunden und früheren Inhabern festzustellen und die vorgenommenen Änderungen an der Übergabestelle zu untersuchen. Im Anschluss an diese Kontrollen kann AGN ENERGIA auch beschließen, dem neuen Antrag auf Lieferung nicht stattzugeben, und hat dies mitzuteilen.
In keinem Fall wird der neue Kunde für frühere Zahlungsrückstände in Bezug auf frühere Inhaber zur Kasse gebeten.

Rechnungen, die sich auf den früheren Inhaber der Lieferung beziehen, werden dem neuen Kunden ausschließlich in den folgenden Fällen in Rechnung gestellt:

Umschreibung, die von einem Erben im Falle des Todes des bisherigen Inhabers beantragt wird;
Umschreibung, die im Falle der Trennung vom bisherigen Inhaber beantragt wird;
Umschreibung, die im Falle der Umwandlung/Verschmelzung/Eingliederung von Unternehmen beantragt wird.

Die erforderlichen Mindestdaten für den Antrag auf Anschluss sind: Standort der Gasübergabestelle(n) (PDR); Identifikationsdaten des Endkunden (Vorname, Zuname, Steuernummer usw.); voraussichtliche Gesamtleistung der zu installierenden Geräte (wichtig für die Wahl des Zählertyps); Gasverbrauchskategorie; bei Übergabestellen mit einem jährlichen Verbrauch von über 200.000 Standardkubikmetern, tägliche Verfügbarkeit ausgedrückt in Standardkubikmetern/Tag und der voraussichtliche jährliche Verbrauch.

Der Anschluss ist der Vorgang, bei dem die Anlage des Endkunden an das örtliche Verteilungsnetz angeschlossen wird. Der Anschluss kann je nach den vom Verteilungsnetzbetreiber durchzuführenden spezifischen Aktivitäten mit einfachen oder komplexen Arbeiten durchgeführt werden.
Von einer „Aktivierung“ spricht man, wenn der Anschluss bereits fertiggestellt ist, und das Gas nur noch in die Anlage des Endkunden geführt werden muss, etwa durch die erstmalige Installation des Zählers oder dessen Wiedereinbau an einer zuvor entfernten Stelle.

Der effektive Wechsel zur neuen Lieferung dauert ein bis zwei Monate. Die neue Lieferung beginnt, sobald der neue Anbieter alle technischen und kommerziellen Schritte des Wechsels abgeschlossen hat. Das für den effektiven Wechsel vorgesehene Datum muss vom neuen Anbieter bei der Unterzeichnung des Vertrags mitgeteilt werden.

FRAGEN UND ANTWORTEN – ENERGIEEFFIZIENZ

Brennwertkessel sind im Gegensatz zu konventionellen Heizkesseln in der Lage, die latente Wärme des im Abgas enthaltenen und durch die Verbrennung entstehenden Wasserdampfs für die Wärmebereitstellung zu nutzen.
Während die latente Wärme bei konventionellen Heizkesseln mit den Abgasen verloren geht, wird sie bei Brennwertkesseln aufgefangen. Die durch die Verbrennung entstehenden Abgase werden abgekühlt, das anfallende Verbrennungsprodukt Wasser kondensiert. Die Wärme des Zustandsübergangs wird freigesetzt und durch den Kesselwärmetauscher zurückgewonnen; somit trägt sie zur Steigerung des Wirkungsgrads des Kessels bei.

Die Antwort auf diese Frage hängt von zahlreichen situationsbezogenen Faktoren ab. Diese Faktoren reichen beispielsweise vom Klima am Gebäudestandort bis zur Wärmedämmung, von der Anzahl der täglichen Betriebsstunden der Anlage bis zur Größe der Anlagenheizkörper. Praktisches Beispiel für erzielbare Einsparungen: Eine italienische Durchschnittsfamilie, die in einer Stadt wie Bologna oder Florenz lebt, kann bis zu 35% des Verbrauchs einsparen, wenn sie ihren Heizkessel durch einen Brennwertkessel ersetzt.

Der Unterschied zwischen einem Brennwertkessel und einer Wärmepumpe liegt in der Art der Wärmeerzeugung: Der Kessel kann höchstens so viel Wärme liefern, wie es die Menge und der Heizwert des Brennstoffs erlauben. Bei der Wärmepumpe hingegen gibt es keine derartigen Grenzen für die eingesetzte Energie. Eine gute Wärmepumpe ermöglicht es, mit wenig Antriebsenergie (Strom) viel Umgebungswärme zu gewinnen: Aus 1 kWh elektrischer Energie werden bis zu 5 kWh Wärmeenergie erzeugt.
Die Wärmepumpe verbraucht auch keine fossilen Brennstoffe und gibt keine Verbrennungsgase an die Umwelt ab.
Die Wärmepumpe kann nicht nur heizen, wenn es kalt ist, sondern ist reversibel und kann in warmen Jahreszeiten auch zur Kühlung von Räumen verwendet.

Die Installation einer Wärmepumpe zahlt sich aus:
Sie reduziert die Heizkosten um bis zu 50% im Vergleich zu einem Brennwertkessel.
Ein einziges Gerät kann sowohl heizen als auch kühlen.
Bei der Installation einer Wärmepumpe kann einer der drei möglichen Anreize genutzt werden: 50% Steuerabzug für Gebäudesanierungen, 65% Steuerabzug für energetische Sanierungen (Energieeffizienz) oder staatliche Förderung für Wärmekonto (conto termico).
Sie verwendet keine fossilen Brennstoffe und verursacht keine Verbrennungsemissionen in die Umwelt.

Eine Fotovoltaikanlage wandelt Solarenergie durch den Fotovoltaik-Effekt direkt in elektrische Energie um. Der Fotovoltaik-Effekt wird in Solarzellen erzeugt. Die Lichtstrahlung ermöglicht es, Elektronen aus Halbleitermaterialien wie Silizium freizusetzen und sie elektrisch aufzuladen.

Eine Fotovoltaikanlage bietet sowohl ökologische als auch wirtschaftliche Vorteile. Sie steigert nicht nur die Energieeffizienzklasse des Hauses, sondern erzeugt nachhaltige und saubere Energie und senkt auch die Stromrechnung. Dabei bieten sich steuerliche Vorteile. Außerdem haben Fotovoltaikanlagen eine lange Lebenserwartung (über 25 Jahre), verbessern die Stromreserven und steigern der Wert der Immobilie.

LEDs (Leuchtdioden) sind elektrische Bauteile, die Strom in Licht umwandeln. LEDs halten viel länger als herkömmliche Glühlampen. Aus diesem Grund bieten sie eine bessere Lichtqualität und eine längere Lebensdauer.

Die durchschnittliche Lebensdauer dieser Leuchten liegt im Allgemeinen bei 80.000 Stunden. Durch die sich ständig verbessernde Technologie steigt die durchschnittliche Lebensdauer sogar auf über 100.000 Stunden, was viel länger ist, als herkömmliche Systeme bieten können.