Das Haushaltsgesetz 2022 verlängert, wenngleich mit einigen Änderungen, die bereits im Vorjahr gewährten Steuerboni (sowohl bezüglich des 110%igen Superbonus als auch der normalen Steuerabzüge).
Der mit Gesetz 77/2020 eingeführte Superbonus von 110% ermöglicht die 110%ige Absetzung der Ausgaben für energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen. Das Gesetz legt Maßnahmen und Ausgabenobergrenzen sowie die technischen Anforderungen an die Energieeffizienz fest, die für die Erlangung des Bonus erforderlich sind. Die verpflichtend durchzuführenden Maßnahmen sind die sogenannten primären Maßnahmen (interventi trainanti) (thermische Isolierung und/oder Austausch der Heizungsanlage). Diese können durch sekundäre Maßnahmen (interventi trainati) ergänzt werden, darunter die Installation einer Fotovoltaikanlage, die Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge, der Austausch von Fenstern und Türen.
Der Steuerabzüge von 65% für globale Sanierungsmaßnahmen, Wärmedämmung, Solarkollektoren, den Austausch der Heizungsanlagen durch Brennwertkessel oder Wärmepumpensysteme sowie für Mikrogeneratoren und Gebäudeautomatisierung werden im Haushaltsgesetz bestätigt.
Der Ecobonus von 50% (energetische Sanierung) kann wie im Vorjahr für den Austausch von Fenstern und Türen, Sonnenschutz, Brennwertkessel und Biomasse-Heizanlagen verwendet werden.
Der 50%ige IRPEF-Abzug für Gebäuderenovierungsarbeiten bleibt mit einer Ausgabengrenze von 96.000 Euro bestehen.
Die Verlängerung des Sismabonus (Erdbebenschutzmaßnahmen) bis zum 31. Dezember 2024 wird für Maßnahmen an Gebäuden, die durch Erdbeben beschädigt wurden, oder für Maßnahmen zur Verringerung des Erdbebenrisikos bestätigt.
Der Fassadenbonus für Kondominien wurde von 90% im Vorjahr auf 60% Prozent der abzugsfähigen getragenen Spesen reduziert.
Das Haushaltsgesetz bestätigt auch die Möglichkeit des Rechnungsrabatts und der Abtretung des Steuerbonus bis zum 31.12.2024 für alle:
- Bausanierungsmaßnahmen;
- Energieeffizienzmaßnahmen;
- Installationen von Fotovoltaikanlagen;
- Erdbebenschutzmaßnahmen;
- Maßnahmen zur Überwindung oder Beseitigung architektonischer Barrieren.