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FRAGEN UND ANTWORTEN

Nach den Vorgaben der Europäischen Union kann jeder Haushaltskunde und Nichthaushaltskunde seit einigen Jahren in Italien wie auch in Europa frei entscheiden, von welchem Anbieter und zu welchen Bedingungen er Strom und Gas für seinen Bedarf beziehen möchte.

Wer von diesem Recht Gebrauch macht, begibt sich auf den so genannten „freien Markt“. Dort entscheidet der Kunde selbst, welchen Anbieter oder welche Vertragsart er wählt oder warum er eventuell zu einem für ihn interessanteren und günstigeren Angebot wechselt. Es ist eine freiwillige Entscheidung, zu welcher der Kunde nicht verpflichtet ist.

Kann oder will der Endkunde nicht von dieser Wahlmöglichkeit Gebrauch machen, unterliegt er den von der Regulierungsbehörde festgelegten wirtschaftlichen und vertraglichen Bedingungen des geschützten Marktes.

Der effektive Wechsel zur neuen Lieferung dauert ein bis zwei Monate. Die neue Lieferung beginnt, sobald der neue Anbieter alle technischen und kommerziellen Schritte des Wechsels abgeschlossen hat. Das für den effektiven Wechsel vorgesehene Datum muss vom neuen Anbieter bei der Unterzeichnung des Vertrags mitgeteilt werden.

Bei der Umschreibung wird die Inhaberschaft einer Lieferung von einem Kunden auf einen anderen umgeschrieben. Der Anbieter bleibt derselbe. Mit dem Anbieter können auch neue Vertragsbedingungen ausgehandelt werden, ohne die Strom- und Gaslieferung zu unterbrechen.

Sollten an der Übergabestelle (POD/PDR) in der Vergangenheit Zahlungsrückstände aufgetreten sein, kann AGN ENERGIA zum eigenen Kreditschutz zusätzliche Kontrollen vornehmen – auch durch Abfrage der eigenen oder öffentlichen Datenbanken, um etwaige Beziehungen zwischen dem übernehmenden Kunden und früheren Inhabern festzustellen und die vorgenommenen Änderungen an der Übergabestelle zu untersuchen. Im Anschluss an diese Kontrollen kann AGN ENERGIA auch beschließen, dem neuen Antrag auf Lieferung nicht stattzugeben, und hat dies mitzuteilen.
In keinem Fall wird der neue Kunde für frühere Zahlungsrückstände in Bezug auf frühere Inhaber zur Kasse gebeten.

Rechnungen, die sich auf den früheren Inhaber der Lieferung beziehen, werden dem neuen Kunden ausschließlich in den folgenden Fällen in Rechnung gestellt:

Umschreibung, die von einem Erben im Falle des Todes des bisherigen Inhabers beantragt wird;
Umschreibung, die im Falle der Trennung vom bisherigen Inhaber beantragt wird;
Umschreibung, die im Falle der Umwandlung/Verschmelzung/Eingliederung von Unternehmen beantragt wird.

Der Antrag auf Umschreibung ist an den Anbieter zu richten, der die Lieferung bereits erbringt. Dies hat gemäß den vom Anbieter vorgesehenen Verfahren zu erfolgen. Dem Gesetz nach muss der Kunde, welcher die Umschreibung beantragt, bescheinigen (auch durch Selbstbescheinigung), dass er der Eigentümer oder der ordnungsgemäße Inhaber oder der ordnungsgemäße Verwahrer der Immobilieneinheit ist.
Vorübergehend und während der gesamten Laufzeit des SIMILE-Vertrags gemäß Beschluss 369/2016/R/eel kann ein Endkunde, der Anspruch auf den geschützten Grundversorgungsdienst hat, die Umschreibung direkt bei einem Anbieter auf dem freien Markt beantragen, der als SIMILE-Vertragsanbieter zugelassen ist.

  • Vorname und Zuname bzw. Firmenname des Inhabers der Lieferung und Steuernummer oder Mehrwertsteuernummer; Empfängercode SDI
  • Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse des Inhabers der Lieferung
  • Letzte erhaltene Rechnung zur Verbraucherprüfung (obligatorisch für gewerbliche Umschreibungen)
  • POD ist die Kennnummer des Zählers. Der POD-Code besteht aus 14 Ziffern und ist zu finden:
    • auf einer früheren Stromrechnung

Die Ablesung des Stromzählerstands ist nicht erforderlich, da er vom Verteilungsnetzbetreiber per Fernauslesung direkt an AGN ENERGIA übermittelt wird.

  • Aktivierungsgebühr für den Verteilungsnetzbetreiber: 25,51 € + MwSt. (von e-distribuzione angewandter Tarif für das Jahr 2022)
  • Verfahrensabwicklungskosten AGN ENERGIA: 40 € + MwSt.

Während der Umschreibung kann die Zählerleistung/-spannung nicht geändert werden.
Die Änderung der Leistung/Spannung kann zu einem späteren Zeitpunkt beantragt werden, nachdem die Umschreibung erfolgreich durchgeführt wurde.

Die Umschreibung „mortis causa" kann nach dem Tod des Vertragsinhabers erfolgen, wenn zwischen dem alten und dem neuen Vertragsinhaber ein Verwandtschaftsverhältnis ersten Grades besteht (z. B. Ehepartner, Sohn/Tochter, Vater/Mutter, Bruder/Schwester).
Im Falle des Todes des Vertragsinhabers ist die Umschreibung kostenlos für den Erben oder eine andere Person, die in der Wohneinheit des Verbrauchers wohnt; der für die Verfahrensabwicklung Zuständige ordnet die vom bisherigen Inhaber gezahlte Kaution dem neuen Vertrag zu und kann vom neuen Inhaber die Zahlung des geschuldeten Restbetrags der letzten Rechnung vor der Umschreibung verlangen (Rechtsakt 655/2015/R/idr Anhang A (RQSII) Artikel 16 – Beschluss vom 23. Dezember 2015 – ARERA).

Die Regulierungsbehörde hat die Kosten festgelegt, die der Kunde dem Verteilungsnetzbetreiber für die Netzanschlussarbeiten zu zahlen hat:

  • Transportgebühr: Abstand zwischen der anzuschließenden Lieferung und dem nächstgelegenen Umspannwerk. Bei Abständen von weniger als 200 m und einer verfügbaren Leistung bis zu 3,3 kW betragen die Kosten 189,71 € + MwSt.
  • Leistungsgebühr: Wird auf der Grundlage der vom Kunden im Anschlussantrag angegebenen verfügbaren Leistung berechnet. Die Kosten belaufen sich auf 71,32 € + MwSt. pro bereitgestelltes kW Leistung
  • Fixgebühr: Zur Deckung der Verwaltungskosten, die dem Verteilungsnetzbetreiber bei der Herstellung des Anschlusses entstehen, in Höhe von 25,51 € + MwSt.
  • Verfahrensabwicklungsgebühr AGN ENERGIA: 40 € + MwSt.

Wenn der Kunde Arbeiten auf eigene Kosten durchführen muss, muss er die Bauabschlusserklärung/technische Spezifikation, die er beim Lokalaugenschein erhalten hat, wie dort angegeben an den Verteilungsnetzbetreiber senden. Ohne dieses Dokument kann der Verteilungsnetzbetreiber, auch wenn der Kunde den fälligen Betrag bereits bezahlt hat, nicht mit den Netzanschlussarbeiten fortfahren.

Der erste Einsatz des Technikers des Verteilungsnetzbetreibers dient der Erstellung eines Kostenvoranschlags für die Anschlussarbeiten. Der Kostenvoranschlag wird per E-Mail verschickt. Die Modalitäten der Bestätigung des Kostenvoranschlags sowie die Zahlungsmodalitäten und -fristen können je nach Verteilungsnetzbetreiber variieren. Allgemein gilt der Kostenvoranschlag für drei Monate; danach wird der Antrag annulliert. Im Kostenvoranschlag sind auch die Dauer und die Modalitäten der Bestätigung und Bezahlung angeführt.

Die Regulierungsbehörde hat die maximalen Fristen festgelegt, die von den Energielieferanten und -Verteilungsnetzbetreibern bei der Ausübung ihrer Tätigkeit einzuhalten sind, unbeschadet der eventuellen Verantwortung seitens des Kunden. Je schneller die erforderlichen Unterlagen übermittelt und der Kostenvoranschlag angenommen werden, desto schneller wird die Lieferung aktiviert. Nach Erhalt der Unterlagen sendet AGN ENERGIA den Antrag innerhalb von 2 Arbeitstagen an den Verteilungsnetzbetreiber für den eventuellen Lokalaugenschein. Gemäß den Vorschriften hat der Verteilungsnetzbetreiber nach Erhalt des Antrags 15 Arbeitstage Zeit, um den Lokalaugenschein durchzuführen und den Kostenvoranschlag zu unterbreiten. Der Kunde muss den Kostenvoranschlag annehmen und die Zahlung auf die angegebene Weise leisten, bevor der Anschluss realisiert wird. Darüber hinaus muss der Kunde nach dem Lokalaugenschein durch den Techniker des Verteilungsnetzbetreibers, wenn er noch Arbeiten auf eigene Kosten auszuführen hat, dem Verteilungsnetzbetreiber das Dokument Bauabschlusserklärung/technische Spezifikation zukommen lassen. Nach Erhalt der Bauabschlusserklärung/technischen Spezifikation kontaktiert der Verteilungsnetzbetreiber den Kunden, um den zweiten Einsatz des Technikers festzulegen. Gemäß Vorschriften müssen die Anschluss- und Installationsarbeiten innerhalb von 10 Arbeitstagen (50 Tage bei komplexen Arbeiten) durchgeführt werden. Nach Erhalt der Bestätigung der Installation des Zählers durch den Verteilungsnetzbetreiber aktiviert AGN ENERGIA die Lieferung.

Beim Antrag auf Übernahme kann gleichzeitig eine Leistungsänderung beantragt werden. Hierzu muss dem Übernahmevertrag ein eigenes Formular beigelegt werden.

Für die Reaktivierung des Zählers fallen die folgenden Kosten an:

  • Aktivierungsgebühr für den Verteilungsnetzbetreiber: 25,20 € + MwSt. (von e-distribuzione angewandter Tarif für das Jahr 2021; bei anderen Verteilungsnetzbetreibern kann der Tarif leicht abweichen)
  • Verwaltungskosten von AGN ENERGIA von 40 € + MwSt.

  • Vorname und Zuname bzw. Firmenname des Inhabers der Lieferung und Steuernummer oder Mehrwertsteuernummer; Empfängercode SDI
  • Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse des Inhabers der Lieferung
  • POD ist die Kennnummer des Zählers. Der POD-Code besteht aus 14 Ziffern und ist zu finden:
    • auf einer früheren Stromrechnung;
    • im Falle eines elektronischen Zählers direkt auf dem Display
    • Ist der POD nicht auffindbar, kann AGN ENERGIA die Seriennummer mitgeteilt werden, die sich in der Maske des Zählers befindet: energiaelettrica.agn@pec.it

Das Verfahren wird innerhalb von 2 Tagen nach Erhalt der erforderlichen Unterlagen an den Verteilungsnetzbetreiber weitergeleitet und von diesem bei Zulässigkeit innerhalb der im Beschluss 147 festgelegten Fristen abgewickelt:

  • 5 Arbeitstage ab unserem Antrag an den Verteilungsnetzbetreiber für Stromlieferungen
  • Der Aktivierungsantrag wird erst nach Erhalt der korrekt ausgefüllten Formulare an den territorial zuständigen Verteilungsnetzbetreiber geschickt

Bei der Übernahme handelt es sich im Gegensatz zur Umschreibung um die Aktivierung der Lieferung durch einen neuen Kunden nach der Kündigung des Vertrags durch den vorhergehenden Kunden, welcher auch die Deaktivierung des Zählers beantragt hat.

Sollten an der Übergabestelle (POD/PDR) in der Vergangenheit Zahlungsrückstände aufgetreten sein, kann AGN ENERGIA zum eigenen Kreditschutz zusätzliche Kontrollen vornehmen – auch durch Abfrage der eigenen oder öffentlichen Datenbanken, um etwaige Beziehungen zwischen dem übernehmenden Kunden und früheren Inhabern festzustellen und die vorgenommenen Änderungen an der Übergabestelle zu untersuchen. Im Anschluss an diese Kontrollen kann AGN ENERGIA auch beschließen, dem neuen Antrag auf Lieferung nicht stattzugeben, und hat dies mitzuteilen.
In keinem Fall wird der neue Kunde für frühere Zahlungsrückstände in Bezug auf frühere Inhaber zur Kasse gebeten.

Die Rechnung wird per Post an die bei Vertragsabschluss angegebene Adresse zugestellt.

Zahlungsmöglichkeiten:

  • Abbuchungsauftrag vom Konto (SEPA-Lastschriftmandat) (Sepa Core Direct Debit): Wird beim Vertragsabschluss diese Option gewählt, erfolgt die Zahlung automatisch am Tag der Rechnungsfälligkeit.
  • Erlagschein: Liegt der Rechnung bei und kann mit einer der folgenden Zahlungsarten beglichen werden:
    • mit Zahlungskarte
    • in Postämtern und an Bankschaltern
    • über die Online-Zahlungsdienste von Poste Italiane (www.posteitaliane.it) oder über die Internet-Banking-Dienste des Kunden, wo die Daten des der Rechnung beigefügten Posterlagscheins eingegeben werden können

Je nach gewählter Zahlungsart fallen unterschiedliche Transaktionskosten an; im Falle der Zahlung am Schalter der auf der Rechnung angegebenen Bank fallen keine solchen Kosten an.

Für einen Stromliefervertrag wird die Rechnung an Haushaltskunden alle 2 Monate ausgestellt; an Businesskunden oder Kondominiumsverwalter wird die Rechnung monatlich ausgestellt.
Wichtig: Der Betrag der ersten Rechnung wird auf der Grundlage des Vorjahresverbrauchs des Kunden berechnet (den uns der Verteilungsnetzbetreiber beim Wechsel zu AGN ENERGIA mitteilt). Sollte die erste Rechnung sehr hoch oder niedrig ausfallen, besteht kein Grund zur Sorge: Die darauffolgende Rechnung wird nach dem tatsächlichen Verbrauch aktualisiert. In jedem Fall kann unter unserer grünen Nummer jederzeit die Berichtigung der Rechnung beantragt werden, auch der ersten Rechnung. Um eine möglichst verbrauchsnahe Abrechnung zu erhalten, empfehlen wir mindestens eine Eigenablesung pro Monat. Wenn es sich um neue Gas- und Stromzähler handelt, ist eine Eigenablesung gar nicht nötig, weil wir den tatsächlichen Verbrauch automatisch vom Verteilungsnetzbetreiber erhalten.

Welches sind die wirtschaftlichen Bedingungen von AGN ENERGIA für Stromlieferungen? Wie setzt sich der Preis zusammen?
Für die Stromlieferung werden folgende Posten fakturiert:

  • Energiekosten;
  • Kosten für Stromtransport und Zählerverwaltung;
  • Systemkosten;
  • Abgaben und Steuern.

Das Duplikat einer Rechnung AGN ENERGIA kann im Kundenbereich beantragt werden. Im persönlichen Profil des Kunden sind alle Rechnungen für die Lieferung aufgelistet. Jede Rechnung kann heruntergeladen und jederzeit abgerufen werden.

Im Kundenbereich kann der Kunde die Rechnungsadresse überprüfen und ihre Änderung gegebenenfalls unter der E-Mail-Adresse: energiaelettrica.agn@pec.it anfordern.

Der Kunde kann auch die kostenlose Aktivierung der dynamischen Rechnung und/oder der Rechnung per E-Mail unter: energiaelettrica.agn@pec.it beantragen.

Im Falle des Verlustes der papiergebundenen Rechnung kann im Kundenbereich die digitale Version der Rechnung abgerufen werden. Im Kundenbereich:

  • können alle ausgestellten Rechnungen visualisiert werden;
  • kann eine Kopie der Rechnung ausgedruckt werden;
  • kann die Rechnung per Kreditkarte/Überweisung bezahlt werden, wenn kein Abbuchungsauftrag (SEPA-Lastschriftmandat) gewählt wurde.

Beantragung von Duplikaten: Unter der grünen Nummer 800808180 montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr und samstags von 8:30 bis 12:30 Uhr gemäß den telefonischen Anleitungen für Strom und/oder Erdgas oder per E-Mail an: energiaelettrica.agn@pec.it

Sollte der Kunde noch nicht im KUNDENBEREICH registriert sein, kann er dies hier nachholen: www.agnenergia.com/de/kundenbereich

Wenn die Lieferung des Kunden über einen elektronischen und fernausgelesenen Zähler (einschließlich des 2G-Zählers) erfolgt, muss die Eigenablesung gemäß ARERA-Beschluss 738/16 nicht mehr mitgeteilt werden.

Für Rechnungen, die nach dem 1. März 2018 für Stromlieferungen und nach dem 1. Januar 2019 für Gaslieferungen fällig waren, kann sich der Kunde bei einem Fakturierungsrückstand von mehr als zwei Jahren auf Verjährung berufen und nur die Rechnungsbeträge für den Verbrauch der letzten zwei Jahre zahlen.

Wie von der italienischen Regulierungsbehörde für Energie, Netze und Umwelt – ARERA klargestellt wurde, gilt der Antrag auf Verjährung für alle von der Rechnung erfassten Gebühren, also sowohl für die Fixgebühren (einschließlich des Leistungsanteils) als auch für die variablen Gebühren. Der Antrag kann durch Senden des der Rechnung beigefügten Formulars oder über das unter dem Link Verjährungsformular herunterladbare Formular gestellt werden.

Wenn nur am Zähler Arbeiten erforderlich sind, muss der Verteilungsnetzbetreiber die Leistung innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Eingang des kundenseitigen Antrags über den Anbieter erhöhen (der Zeitplan ist identisch mit jenem des Antrags auf Aktivierung der Lieferung).

Sind einfache oder komplexe Arbeiten erforderlich (das heißt, die Arbeiten beschränken sich nicht nur auf den Zähler), erhält der Kunde über seinen Anbieter einen Kostenvoranschlag, welchen der Verteilungsnetzbetreiber innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Eingang des kundenseitigen Antrags über den Anbieter zur Verfügung stellen muss.

Der Anbieter fungiert als Vermittler zwischen dem Kunden und dem Verteilungsnetzbetreiber bei der Übermittlung von Anträgen, Mitteilungen und Dokumenten. Er hat dies innerhalb von höchstens zwei Arbeitstagen zu tun.

Im Kostenvoranschlag ist die Ausführungszeit für den Verteilungsnetzbetreiber angegeben:

  • 10 Arbeitstage, wenn es sich um einfache Arbeiten handelt;
  • 50 Arbeitstage, wenn es sich um komplexe Arbeiten handelt.

Erfolgt die Leistungserhöhung später als vorgesehen aus Gründen, die der Verteilungsnetzbetreiber zu verantworten hat, erhält der Haushaltskunde eine automatische Entschädigung in Höhe von 35 € für Änderungen, die innerhalb des Zweifachen der vorgesehenen Zeit vorgenommen werden, in Höhe von 70 € für Änderungen, die innerhalb des Dreifachen der vorgesehenen Zeit vorgenommen werden und in Höhe von 105 € für Änderungen, die nach dem Dreifachen der vorgesehenen Zeit vorgenommen werden. Für Nichthaushaltskunden in Niederspannung betragen die Entschädigungsbeträge jeweils 70 €, 140 € und 210 €, Änderungen vorbehalten.

Die Änderung der verfügbaren Leistung muss beim eigenen Anbieter beantragt werden. Der Anbieter fungiert als Vermittler zwischen dem Kunden und dem Verteilungsnetzbetreiber in Bezug auf die Formulierung des Kostenvoranschlags und auf die Bestätigung des Änderungsantrags durch den Kunden bei Annahme des Kostenvoranschlags.

Wenn die Änderung eine Lieferung mit einem Wert über 250 € + MwSt. betrifft, informiert der Anbieter den Kunden direkt zum Zeitpunkt der Anfrage über die Kosten und die maximale Ausführungszeit (sog. Schnellkostenvoranschlag). In diesen Fällen leitet der Anbieter den Antrag standardmäßig innerhalb von 2 Arbeitstagen an den Verteilungsnetzbetreiber weiter, welcher die Leistung innerhalb der maximalen Ausführungsfrist erbringt.

Ist kein Schnellkostenvoranschlag möglich, übermittelt der Anbieter den Antrag innerhalb von 2 Arbeitstagen an den Verteilungsnetzbetreiber; innerhalb der nächsten 15 Arbeitstage erstellt der Verteilungsnetzbetreiber einen Kostenvoranschlag für den Anbieter, welcher diesen innerhalb von 2 Arbeitstagen an den Kunden weiterleitet. Nimmt der Kunde den Kostenvoranschlag auf die dort angeführte Weise an, erbringt der Verteilungsnetzbetreiber die Leistung innerhalb der im Kostenvoranschlag angegebenen Frist.
Der Anbieter, der als Vermittler zwischen dem Kunden und dem Verteilungsnetzbetreiber für die Übermittlung von Anträgen, Mitteilungen und Dokumenten fungiert, tut dies innerhalb von höchstens zwei Arbeitstagen.

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