Wie häufig wird die Rechnung gestellt?

Für einen Stromliefervertrag wird die Rechnung an Haushaltskunden alle 2 Monate ausgestellt; an Businesskunden oder Kondominiumsverwalter wird die Rechnung monatlich ausgestellt.
Wichtig: Der Betrag der ersten Rechnung wird auf der Grundlage des Vorjahresverbrauchs des Kunden berechnet (den uns der Verteilungsnetzbetreiber beim Wechsel zu AGN ENERGIA mitteilt). Sollte die erste Rechnung sehr hoch oder niedrig ausfallen, besteht kein Grund zur Sorge: Die darauffolgende Rechnung wird nach dem tatsächlichen Verbrauch aktualisiert. In jedem Fall kann unter unserer grünen Nummer jederzeit die Berichtigung der Rechnung beantragt werden, auch der ersten Rechnung. Um eine möglichst verbrauchsnahe Abrechnung zu erhalten, empfehlen wir mindestens eine Eigenablesung pro Monat. Wenn es sich um neue Gas- und Stromzähler handelt, ist eine Eigenablesung gar nicht nötig, weil wir den tatsächlichen Verbrauch automatisch vom Verteilungsnetzbetreiber erhalten.

Welches sind die wirtschaftlichen Bedingungen von AGN ENERGIA für Stromlieferungen? Wie setzt sich der Preis zusammen?
Für die Stromlieferung werden folgende Posten fakturiert:

  • Energiekosten;
  • Kosten für Stromtransport und Zählerverwaltung;
  • Systemkosten;
  • Abgaben und Steuern.