Welcher Zeitrahmen ist für die Übernahme nach einem Anlagenumbau vorgesehen?

Die Regulierungsbehörde hat die maximalen Fristen festgelegt, die Energielieferanten und Verteilungsnetzbetreiber bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten einhalten müssen. Der Zeitrahmen hängt jedoch auch vom Kunden ab: Je schneller die erforderlichen Unterlagen übermittelt werden, desto schneller wird die Lieferung aktiviert.

Nach der Einreichung des Antrags erhält der Kunde per E-Mail das Formular für die „Sicherheitskontrollen gemäß Beschluss 40/2014“. Er hat das Formular mit Hilfe des zertifizierten Technikers, der die Gasanlage gebaut/umgebaut hat, auszufüllen und es zusammen mit dem Handelskammerauszug der Firma des Technikers gemäß den gelieferten Anweisungen an den Verteilungsnetzbetreibers zu senden.

Bei vollständiger und korrekter Ausfüllung des Formulars und nach erfolgreicher Ausführung der Anlagenkonformitäts- und Sicherheitskontrollen setzt sich der Verteilungsnetzbetreiber mit dem Kunden in Verbindung, um innerhalb von 10 Arbeitstagen den Techniker mit der Entfernung der Zählerplomben zu beauftragen.