Wann und wie kann die Eigenablesung mitgeteilt werden?
Um Schätzungen und/oder Ausgleiche zu vermeiden, teilt der Kunde die Eigenablesungen mit entsprechendem Ablesedatum am besten wie folgt mit: für Haushaltskunden innerhalb der letzten 3 Tage der geraden Monate des Jahres; für Nichthaushaltskunden innerhalb der letzten 3 Tage jeden Monats.
Die Eigenablesung kann auch unter der grünen Nummer 800.80.81.80, Durchwahl 2 gemäß den telefonischen Anweisungen mitgeteilt werden. Hierfür braucht der Kunde die Ziffern vor dem Komma.
Die Eigenablesung kann auch über die digitale Rechnung MY AGN an den hierfür vorgesehenen Tagen eingegeben werden.
ZUR ERINNERUNG: Der vom Kunden mitgeteilte Eigenablesewert wird für die Berechnung der nächsten Rechnung verwendet, sofern er vom Verteilungsnetzbetreiber bestätigt wurde. In Ermangelung von Eigenablesungen durch den Kunden und/oder Ablesungen durch den Verteilungsnetzbetreiber erfolgt die Abrechnung als Akontorechnung auf der Grundlage des vertraglich vereinbarten Jahresverbrauchs und/oder auf historischer Basis.