Innerhalb wann muss die beantragte Leistungsänderung durchgeführt werden?

Wenn nur am Zähler Arbeiten erforderlich sind, muss der Verteilungsnetzbetreiber die Leistung innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Eingang des kundenseitigen Antrags über den Anbieter erhöhen (der Zeitplan ist identisch mit jenem des Antrags auf Aktivierung der Lieferung).

Sind einfache oder komplexe Arbeiten erforderlich (das heißt, die Arbeiten beschränken sich nicht nur auf den Zähler), erhält der Kunde über seinen Anbieter einen Kostenvoranschlag, welchen der Verteilungsnetzbetreiber innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Eingang des kundenseitigen Antrags über den Anbieter zur Verfügung stellen muss.

Der Anbieter fungiert als Vermittler zwischen dem Kunden und dem Verteilungsnetzbetreiber bei der Übermittlung von Anträgen, Mitteilungen und Dokumenten. Er hat dies innerhalb von höchstens zwei Arbeitstagen zu tun.

Im Kostenvoranschlag ist die Ausführungszeit für den Verteilungsnetzbetreiber angegeben:

  • 10 Arbeitstage, wenn es sich um einfache Arbeiten handelt;
  • 50 Arbeitstage, wenn es sich um komplexe Arbeiten handelt.

Erfolgt die Leistungserhöhung später als vorgesehen aus Gründen, die der Verteilungsnetzbetreiber zu verantworten hat, erhält der Haushaltskunde eine automatische Entschädigung in Höhe von 35 € für Änderungen, die innerhalb des Zweifachen der vorgesehenen Zeit vorgenommen werden, in Höhe von 70 € für Änderungen, die innerhalb des Dreifachen der vorgesehenen Zeit vorgenommen werden und in Höhe von 105 € für Änderungen, die nach dem Dreifachen der vorgesehenen Zeit vorgenommen werden. Für Nichthaushaltskunden in Niederspannung betragen die Entschädigungsbeträge jeweils 70 €, 140 € und 210 €, Änderungen vorbehalten.