Wie wird die Umschreibung beantragt?

Der Antrag auf Umschreibung ist an den Anbieter zu richten, der die Lieferung erbringt. Dies hat gemäß den vom Anbieter vorgesehenen Verfahren zu erfolgen. Dem Gesetz nach muss der Kunde, welcher die Umschreibung beantragt, bescheinigen (auch durch Selbstbescheinigung), dass er der Eigentümer oder der ordnungsgemäße Inhaber oder der ordnungsgemäße Verwahrer der Immobilieneinheit ist.
Im Falle der Annahme des Antrags auf Umschreibung ist der Anbieter verpflichtet, den Antragsteller innerhalb von zwei Arbeitstagen über die Annahme zu informieren.