Wie ändert sich die Verjährungsfrist für Rechnungen?

Für Rechnungen, die nach dem 1. März 2018 für Stromlieferungen und nach dem 1. Januar 2019 für Gaslieferungen fällig waren, kann sich der Kunde bei einem Fakturierungsrückstand von mehr als zwei Jahren auf Verjährung berufen und nur die Rechnungsbeträge für den Verbrauch der letzten zwei Jahre zahlen.

Wie von der italienischen Regulierungsbehörde für Energie, Netze und Umwelt – ARERA klargestellt wurde, gilt der Antrag auf Verjährung für alle von der Rechnung erfassten Gebühren, also sowohl für die Fixgebühren (einschließlich des Leistungsanteils) als auch für die variablen Gebühren. Der Antrag kann durch Senden des der Rechnung beigefügten Formulars oder über das unter dem Link Verjährungsformular herunterladbare Formular gestellt werden.