Was versteht sich unter „Sicherheitskontrollen gemäß Beschluss 40/2014“ und Handelskammerauszug?
Nach der Einreichung des Antrags erhält der Kunde eine E-Mail mit den folgenden Dokumenten:
- Dokument H/40 - „Bestätigung des Antrags auf Aktivierung der Gaslieferung“, vom Kunden auszufüllen und zu unterzeichnen;
- Dokument I/40 - „Bescheinigung der korrekten Anlagenausführung“, auszufüllen vom zertifizierten Techniker, der die (hydraulische) Gasanlage realisiert/umgebaut hat. Dieser Anlage sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Kopie des Handelskammerauszugs der Firma, der nicht älter als 6 Monate sein darf,
- die obligatorischen technischen Anhänge.
Nach dem Ausfüllen und Unterzeichnen der Dokumente H/40 und I/40 hat der Kunde alle Formulare an AGN ENERGIA zu senden.