Was sieht das Haushaltsgesetz 2022 für Instandhaltungs- und Wiedergewinnungsarbeiten vor?

Das Haushaltsgesetz 2022 bestätigt die Verlängerung bis zum 31. Dezember 2024 auch des Wiedergewinnungsbonus mit Steuerabzug von 50% für Instandhaltungs- und Wiedergewinnungsarbeiten gemäß Artikel 16-bis des DPR 917/86. Die Ausgabenobergrenze bleibt bei 96.000 Euro.