Was ist der freie Markt?

Nach den Vorgaben der Europäischen Union kann jeder Haushaltskunde und Nichthaushaltskunde seit einigen Jahren in Italien wie auch in Europa frei entscheiden, von welchem Anbieter und zu welchen Bedingungen er Strom und Gas für seinen Bedarf beziehen möchte.
Wer von diesem Recht Gebrauch macht, begibt sich auf den so genannten „freien Markt“. Dort entscheidet der Kunde selbst, welchen Anbieter oder welche Vertragsart er wählt oder warum er eventuell zugunsten eines für ihn interessanteren und günstigeren Angebots wechselt. Es ist eine freiwillige Entscheidung, zu welcher der Kunde nicht verpflichtet ist.
Kann oder will der Endkunde nicht von dieser Wahlmöglichkeit Gebrauch machen, unterliegt er den von der Regulierungsbehörde festgelegten wirtschaftlichen und vertraglichen Bedingungen des geschützten Marktes.