WÄHLE DIE GAS-LÖSUNG FÜR DEIN UNTERNEHMEN

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AGN GAS

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ERDGAS FÜR DEIN UNTERNEHMEN

Das Methangas-Angebot für Unternehmen kann auch mit den besten Energiesparlösungen für das Gewerbe kombiniert werden. Seit 1. Januar 2003 darf jeder seinen Gashändler frei wählen. Unser spezialisiertes und erfahrenes Team unterbreitet dir Lösungen für eine bessere Nutzung deiner Energie: um mehr daraus zu machen und dabei weniger auszugeben.

Für alle gewerblichen Tätigkeiten – Büros, Einzelhandelsgeschäfte, Restaurants, Hotels, Agrotourismus-Betriebe, Schwimmbäder, Fitnessstudios – stellen wir dir kostenlos einen Berater bereit, der einen umfassenden und personalisierten Service gewährleistet.

Neben einer kostenlosen Vormachbarkeitsstudie garantieren wir: die Flexibilität eines bedarfsgerechten und gesetzeskonformen Angebots, Wettbewerbsfähigkeit und verbrauchsabhängige Rabatte und Prämien, Kostenvorteile und garantierte Einsparungen, Transparenz bei der Preispolitik, einfache und klare Rechnungen.

FRAGEN UND ANTWORTEN

Die Regulierungsbehörde hat die maximalen Fristen festgelegt, die Energielieferanten und Verteilungsnetzbetreiber bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten einhalten müssen. Der Zeitrahmen hängt jedoch auch vom Kunden ab: Je schneller die erforderlichen Unterlagen übermittelt werden, desto schneller wird die Lieferung aktiviert.

Nach der Einreichung des Antrags erhält der Kunde per E-Mail das Formular für die „Sicherheitskontrollen gemäß Beschluss 40/2014“. Er hat das Formular mit Hilfe des zertifizierten Technikers, der die Gasanlage gebaut/umgebaut hat, auszufüllen und es zusammen mit dem Handelskammerauszug der Firma des Technikers gemäß den gelieferten Anweisungen an den Verteilungsnetzbetreibers zu senden.

Bei vollständiger und korrekter Ausfüllung des Formulars und nach erfolgreicher Ausführung der Anlagenkonformitäts- und Sicherheitskontrollen setzt sich der Verteilungsnetzbetreiber mit dem Kunden in Verbindung, um innerhalb von 10 Arbeitstagen den Techniker mit der Entfernung der Zählerplomben zu beauftragen.

Das Duplikat einer Rechnung AGN ENERGIA kann im Kundenbereich beantragt werden. Im persönlichen Profil des Kunden sind alle Rechnungen für die Lieferung aufgelistet. Jede Rechnung kann heruntergeladen und jederzeit abgerufen werden.

Im Kundenbereich kann der Kunde die Rechnungsadresse überprüfen und ihre Änderung gegebenenfalls unter der E-Mail-Adresse: metano.agn@pec.it anfordern.

Der Kunde kann auch die kostenlose Aktivierung der dynamischen Rechnung und/oder der Rechnung per E-Mail unter: metano.agn@pec.it beantragen.

Im Falle des Verlustes der papiergebundenen Rechnung kann im Kundenbereich die digitale Version der Rechnung abgerufen werden. Im Kundenbereich:

  • können alle ausgestellten Rechnungen visualisiert werden;
  • kann eine Kopie der Rechnung ausgedruckt werden.

Beantragung von Duplikaten: Unter der grünen Nummer 800808180 montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr und samstags von 8:30 bis 12:30 Uhr gemäß den telefonischen Anleitungen für Strom und/oder Erdgas oder per E-Mail an: metano.agn@pec.it

Sollte der Kunde noch nicht im KUNDENBEREICH registriert sein, kann er dies hier nachholen: www.agnenergia.com/de/kundenbereich

Um Schätzungen und/oder Ausgleiche zu vermeiden, teilt der Kunde die Eigenablesungen mit entsprechendem Ablesedatum am besten wie folgt mit: für Haushaltskunden innerhalb der letzten 3 Tage der geraden Monate des Jahres; für Nichthaushaltskunden innerhalb der letzten 3 Tage jeden Monats.

Die Eigenablesung kann auch unter der grünen Nummer 800.80.81.80, Durchwahl 2 gemäß den telefonischen Anweisungen mitgeteilt werden. Hierfür braucht der Kunde die Ziffern vor dem Komma.

Die Eigenablesung kann auch über die digitale Rechnung MY AGN an den hierfür vorgesehenen Tagen eingegeben werden.

ZUR ERINNERUNG: Der vom Kunden mitgeteilte Eigenablesewert wird für die Berechnung der nächsten Rechnung verwendet, sofern er vom Verteilungsnetzbetreiber bestätigt wurde. In Ermangelung von Eigenablesungen durch den Kunden und/oder Ablesungen durch den Verteilungsnetzbetreiber erfolgt die Abrechnung als Akontorechnung auf der Grundlage des vertraglich vereinbarten Jahresverbrauchs und/oder auf historischer Basis.

Privathaushalte erhalten die Gasrechnung alle 2 Monate; Businesskunden und/oder Kondominiumsverwalter erhalten monatliche Gasrechnungen.

Welches sind die wirtschaftlichen Bedingungen von AGN ENERGIA für Erdgas? Wie setzt sich der Preis zusammen?
Für die Lieferung von Erdgas werden folgende Posten fakturiert:

  • Erdgaskosten;
  • Kosten für Gastransport und Zählerverwaltung;
  • Systemkosten;
  • Abgaben und Steuern.

Die Rechnung wird per Post an die bei Vertragsabschluss angegebene Adresse zugestellt.

Zahlungsmöglichkeiten:

  • Abbuchungsauftrag vom Konto (SEPA-Lastschriftmandat) (Sepa Core Direct Debit): Wird beim Vertragsabschluss diese Option gewählt, erfolgt die Zahlung automatisch am Tag der Rechnungsfälligkeit.
  • Erlagschein: Liegt der Rechnung bei und kann mit einer der folgenden Zahlungsarten beglichen werden:
    • mit Zahlungskarte
    • in Postämtern und an Bankschaltern
    • über die Online-Zahlungsdienste von Poste Italiane (www.posteitaliane.it) oder über die Internet-Banking-Dienste des Kunden, wo die Daten des der Rechnung beigefügten Posterlagscheins eingegeben werden können

Je nach gewählter Zahlungsart fallen unterschiedliche Transaktionskosten an; im Falle der Zahlung am Schalter der auf der Rechnung angegebenen Bank fallen keine solchen Kosten an.

  • Aktivierungsgebühr für den Verteilungsnetzbetreiber: 40 € + MwSt.
  • Verfahrensabwicklungskosten AGN ENERGIA in Höhe von 40 € + MwSt.

  • Vorname und Zuname bzw. Firmenname des Inhabers der Lieferung und Steuernummer oder Mehrwertsteuernummer; Empfängercode SDI
  • Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse des Inhabers der Lieferung
  • PDR ist die Kennnummer des Zählers. Der PDR-Code besteht aus 14 Ziffern und ist zu finden:
    • auf einer früheren ERDGAS-Rechnung

Der ERDGAS-Zählerstand muss auf die Übereinstimmung mit dem Zählerstand, den der Verteilungsnetzbetreiber über den Acquirente Unico mitteilt, überprüft werden.

Sobald die Bestätigung der Zählerinstallation seitens des Verteilungsnetzbetreibers eingeht, aktiviert AGN ENERGIA die Lieferung.

  • Kosten für die Überprüfung der Dokumentation: 80 € + MwSt. je nach Anlagentyp
  • Verfahrensabwicklungskosten AGN ENERGIA: 120 € + MwSt.

Die Regulierungsbehörde hat die maximalen Fristen festgelegt, die von den Energielieferanten und -Verteilungsnetzbetreibern bei der Ausübung ihrer Tätigkeit einzuhalten sind. Der Zeitrahmen hängt auch davon ab, ob der Kunde die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig bereitstellt.

Das Verfahren umfasst die folgenden Schritte:

  • Bearbeitung des Antrags: 2 Arbeitstage nach Erhalt des Vertrags/der Unterlagen.
  • Lokalaugenschein: Der Verteilungsnetzbetreiber hat 15 Arbeitstage (30 bei komplexen Arbeiten) Zeit, um den Lokalaugenschein des Technikers festzulegen und den Kostenvoranschlag zu übermitteln.
  • Annahme des Kostenvoranschlags: Nach Erhalt des Kostenvoranschlags für die Arbeiten muss der Kunde diesen gemäß den dort angegebenen Modalitäten und Fristen annehmen und die Zahlung leisten.
  • Durchführung der Arbeiten: Der Verteilungsnetzbetreiber entsendet einen Techniker zum Kunden; die Arbeiten müssen innerhalb von 10 Tagen (von 60 Tagen bei komplexen Arbeiten) ausgeführt werden.
  • Nach dem Ausfüllen und Unterzeichnen der Anlagen H/40 und I/40 hat der Kunde alle Formulare an AGN ENERGIA zu senden.
  • Installation und Aktivierung des Zählers: Bei vollständig und korrekt ausgefüllten Unterlagen und nach erfolgreicher Ausführung der Anlagenkonformitäts- und Sicherheitskontrollen setzt sich der Verteilungsnetzbetreiber mit dem Kunden in Verbindung, um die Installation und Aktivierung des Gaszählers durch den Techniker festzulegen. Der Verteilungsnetzbetreiber hat 10 Arbeitstage Zeit, um diese Tätigkeit auszuführen.

Der Techniker des Verteilungsnetzbetreibers prüft beim Lokalaugenschein, ob der Zähler im Haus dort installiert werden kann, wo sich der Anschluss befindet. Allgemein kann ein neuer Zähler in der Wohnung installiert werden (Badezimmer und Schlafzimmer ausgenommen), sofern der Installationsraum die gesetzlich vorgesehene Belüftung ermöglicht.

Nach der Einreichung des Antrags erhält der Kunde eine E-Mail mit den folgenden Dokumenten:

  • Dokument H/40 - „Bestätigung des Antrags auf Aktivierung der Gaslieferung“, vom Kunden auszufüllen und zu unterzeichnen;
  • Dokument I/40 - „Bescheinigung der korrekten Anlagenausführung“, auszufüllen vom zertifizierten Techniker, der die (hydraulische) Gasanlage realisiert/umgebaut hat. Dieser Anlage sind folgende Unterlagen beizufügen:
    • Kopie des Handelskammerauszugs der Firma, der nicht älter als 6 Monate sein darf,
    • die obligatorischen technischen Anhänge.

Nach dem Ausfüllen und Unterzeichnen der Dokumente H/40 und I/40 hat der Kunde alle Formulare an AGN ENERGIA zu senden.

  • Vorname und Zuname bzw. Firmenname des Inhabers der Lieferung und Steuernummer oder Mehrwertsteuernummer
  • Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse des Inhabers der Lieferung
  • PDR ist die Kennnummer des Zählers. Der PDR-Code besteht aus 14 Ziffern und ist zu finden:
    • auf einer früheren Gasrechnung
    • auf einem Etikett auf dem Zähleranschluss
    • im Falle eines elektronischen Zählers direkt auf dem Display
    • Wenn der PDR-Code nicht auffindbar ist, kann der örtliche Verteilungsnetzbetreiber oder die Adresse: metano.agn@pec.it kontaktiert werden; dabei sind die Seriennummer des Zählers, der Standort der Übergabestelle, die Postleitzahl etc. anzugeben

Ein „Anlagenumbau“ ist jede noch so kleine Änderung an den Gasleitungen der Wohnung des Kunden, vom Zähler bis zum Herd oder Heizkessel. Im Falle eines Anlagenumbaus verlangt der Verteilungsnetzbetreiber für die Aktivierung der Übergabestelle die Einreichung bestimmter Unterlagen, welche der Kunde zusammen mit dem zertifizierten Techniker, der den Umbau vorgenommen hat, ausfüllen muss.

Nach den Vorgaben der Europäischen Union kann jeder Haushaltskunde und Nichthaushaltskunde seit einigen Jahren in Italien wie auch in Europa frei entscheiden, von welchem Anbieter und zu welchen Bedingungen er Strom und Gas für seinen Bedarf beziehen möchte.
Wer von diesem Recht Gebrauch macht, begibt sich auf den so genannten „freien Markt“. Dort entscheidet der Kunde selbst, welchen Anbieter oder welche Vertragsart er wählt oder warum er eventuell zugunsten eines für ihn interessanteren und günstigeren Angebots wechselt. Es ist eine freiwillige Entscheidung, zu welcher der Kunde nicht verpflichtet ist.
Kann oder will der Endkunde nicht von dieser Wahlmöglichkeit Gebrauch machen, unterliegt er den von der Regulierungsbehörde festgelegten wirtschaftlichen und vertraglichen Bedingungen des geschützten Marktes.

Für die Reaktivierung des Zählers fallen die folgenden Kosten an:

  • Gebühr für die erneute Aktivierung des Zählers für den Verteilungsnetzbetreiber: ab 30 € und höhere Beträge je nach Art des zu reaktivierenden Zählers
  • Verwaltungskosten von AGN ENERGIA: 40 € + MwSt.

  • Vorname und Zuname bzw. Firmenname des Inhabers der Lieferung und Steuernummer oder Mehrwertsteuernummer
  • Telefonnummer und ggf. E-Mail-Adresse des Inhabers der Lieferung
  • PDR ist die Kennnummer des Zählers. Der PDR-Code besteht aus 14 Ziffern und ist zu finden:
    • auf einer früheren Gasrechnung
    • auf einem Etikett auf dem Zähleranschluss
    • im Falle eines elektronischen Zählers direkt auf dem Display
    • Wenn der PDR-Code nicht auffindbar ist, kann der örtliche Verteilungsnetzbetreiber oder die Adresse: metano.agn@pec.it kontaktiert werden; dabei sind die Seriennummer des Zählers, der Standort der Übergabestelle, die Postleitzahl etc. anzugeben

Hinweis: Der Reaktivierungszählerstand wird direkt durch den Verteilungsnetzbetreiber nach Abschluss des Verfahrens mitgeteilt.

Das Verfahren wird innerhalb von 2 Tagen nach Erhalt der erforderlichen Unterlagen an den Verteilungsnetzbetreiber weitergeleitet und von diesem bei Zulässigkeit innerhalb der im Beschluss 147 festgelegten Fristen abgewickelt:

  • 10 Arbeitstage ab unserer Anfrage an den Verteilungsnetzbetreiber für Stromlieferungen

Der Aktivierungsantrag wird erst nach Erhalt der korrekt ausgefüllten Formulare an den territorial zuständigen Verteilungsnetzbetreiber geschickt.
Für eine Übernahme der Gaslieferung wird der Kunde von einem Berater von AGN ENERGIA kontaktiert, der ihn über die Einzelheiten beim Termin mit einem vom Verteilungsnetzbetreiber der Zone ernannten Techniker für die Aktivierung der Lieferung informiert.
Vorsicht! Der örtliche Verteilungsnetzbetreiber variiert je nach geografischem Gebiet und ist ein anderes Unternehmen als AGN ENERGIA.

Für Rechnungen, die nach dem 1. März 2018 für Stromlieferungen und nach dem 1. Januar 2019 für Gaslieferungen fällig waren, kann sich der Kunde bei einem Fakturierungsrückstand von mehr als zwei Jahren auf Verjährung berufen und nur die Rechnungsbeträge für den Verbrauch der letzten zwei Jahre zahlen.

Wie von der italienischen Regulierungsbehörde für Energie, Netze und Umwelt – ARERA klargestellt wurde, gilt der Antrag auf Verjährung für alle von der Rechnung erfassten Gebühren, also sowohl für die Fixgebühren (einschließlich des Leistungsanteils) als auch für die variablen Gebühren. Der Antrag kann durch Senden des der Rechnung beigefügten Formulars oder über das unter dem Link Verjährungsformular herunterladbare Formular gestellt werden.

Wenn die Ablesung des Zählerstandes aufgrund vollständiger oder teilweiser Unzugänglichkeit nicht erfolgen kann (d.h. der Zähler befindet sich an einer Stelle, an welcher der Kunde oder eine andere Person den Zugang ermöglichen müssen), hinterlässt der Verteilungsnetzbetreiber einen Bescheid. Darin fordert er den Kunden auf, sich mit seinem Anbieter zwecks Eigenablesung in Verbindung zu setzen.
Wenn die Ablesung bei zwei aufeinanderfolgenden Versuchen nicht erfolgen kann, und wenn der Verteilungsnetzbetreiber keine gültige Eigenablesung zur Verfügung hat, muss der Verteilungsnetzbetreiber im Monat nach dem zweiten fehlgeschlagenen Versuch einen neuen Versuch auch zu anderen Zeiten als bisher unternehmen.
Liegt keine gültige Ablesung oder Eigenablesung vor, teilt der Verteilungsnetzbetreiber dem Anbieter in jedem Fall seine Schätzung mit, die er anhand aller ihm vorliegenden früheren validierten Ablesungen oder Eigenablesungen und des Standardentnahmeprofils (d. h. der auf den Jahreszeiten und der Art des Kunden basierenden Verbrauchskurve) berechnet.
Darüber hinaus teilt der Anbieter dem Kunden die Gründe mit, warum die Ablesung nicht vorgenommen wurde. Dies erfolgt zu den im Vertrag festgelegten Bedingungen (freier Markt).

Für alle Gasübergabestellen, deren Ablesung nicht monatlich mit Tagesdetails erfolgt, ist der Anbieter verpflichtet, dem Kunden eine Möglichkeit zur Mitteilung der Eigenablesungen in einem bestimmten Zeitfenster (das in der Rechnung angegeben ist) zur Verfügung zu stellen.

Der Anbieter muss den Kunden auch über die Annahme oder eventuelle Nichtannahme der Eigenablesedaten zum Zeitpunkt der Ablesung oder, falls eine sofortige Antwort nicht möglich ist, innerhalb der folgenden 4 Arbeitstage informieren. Die Eigenablesedaten werden vom Anbieter angenommen, sofern sie nicht offensichtlich falsch sind (d.h. sofern sie nicht um mindestens eine Größenordnung von der letzten verfügbaren tatsächlichen Ablesung abweichen) und werden innerhalb von 4 Arbeitstagen an den Verteilungsnetzbetreiber übermittelt. Der Anbieter ist verpflichtet, jeden Endkunden mindestens einmal im Jahr über die Möglichkeit zur Mitteilung der Eigenablesung zu informieren (Rechtsakt 463/2016/R/com – TIF – Artikel 7 und 9 – Beschluss vom 04. August 2016 – ARERA).

Der Verteilungsnetzbetreiber ist zuständig für die Installation, die Instandhaltung und die Ablesung des Zählerstands. Der Verteilungsnetzbetreiber muss einen Ableseversuch unternehmen:
mindestens einmal jährlich für Kunden mit einem Verbrauch von bis zu 500 Sm3/Jahr;
mindestens zweimal jährlich für Kunden mit einem Verbrauch von über 500 Sm3/Jahr und bis zu 1.500 Sm3/Jahr;
mindestens dreimal jährlich für Kunden mit einem Verbrauch von über 1.500 Sm3/Jahr und bis zu 5.000 Sm3/Jahr;
mindestens einmal monatlich für Kunden mit einem Verbrauch von über 5.000 Sm3/Jahr.
Wenn ein Kunde beispielsweise 1.000 Sm3 Gas pro Jahr verbraucht und der Verteilungsnetzbetreiber am 1. Februar eine Ablesung durchführt, kann der Kunde mit einer weiteren Ablesung im darauffolgenden Herbst rechnen, da der Verteilungsnetzbetreiber bei jeder Ablesung versuchen muss, mindestens 80% des Verbrauchs im Bezugszeitraum (1 Jahr, 6 Monate, 4 Monate, je nach Verbrauch des Kunden) zu erfassen.

Bei Neuaktivierungen für Kunden mit einem Verbrauch von weniger als 5.000 Sm3/Jahr muss der erste Ableseversuch innerhalb von 6 Monaten nach dem Tag der Aktivierung erfolgen.
Der Verteilungsnetzbetreiber kann bessere Zählerstanderfassungspläne als von der Regulierungsbehörde vorgesehen einführen, hat in diesem Fall aber die Regulierungsbehörde und alle Anbieter im eigenen Netz zu informieren. Außerdem muss er auf seiner Website den Kalender der Ablesungen durch seine mit der Ablesung beauftragten Mitarbeiter zumindest nach Postleitzahlen geordnet veröffentlichen.

Achtung: Darunter verstehen sich die Ableseversuche, nicht aber die mit Gewissheit durchgeführten Ablesungen: Denn sollte sich der Zähler innerhalb der Kundenwohnung befinden und ist der Kunde nicht anwesend, kann die Ablesung durch den mit der Ablesung beauftragten Mitarbeiter des Verteilungsnetzbetreibers nicht durchgeführt werden. Auch wenn sich der Zähler nicht im Haus befindet, kann es erforderlich sein, dass der Zugang zum Zählerinstallationsort von einer Person ermöglicht werden muss.
Wenn der Kunde abwesend ist, hinterlässt der Verteilungsnetzbetreiber eine Nachricht, dass die Ablesung nicht durchgeführt werden konnte. Darin fordert er den Kunden auf, sich für die Mitteilung der Eigenablesung an den eigenen Gasanbieter zu wenden.
Der Verteilungsnetzbetreiber ist auch verpflichtet, die Eigenablesung, die der abwesende Kunde möglicherweise an der Haustür hinterlässt (sog. „Post-it“), einzusammeln.
Konnte der Verteilungsnetzbetreiber keine Ablesung vornehmen und hat er auch keine Eigenablesung des Kunden vorgefunden oder erhalten, nimmt er eine Schätzung vor: Als Grundlage dienen ihm dabei alle ihm vorliegenden früheren Ablesungen oder Eigenablesungen und das Standardverbrauchsprofil (d. h. die Kurve des Verbrauchsverhaltens je nach Jahreszeit und Kundentyp).

Die effektive Ablesung, die vom Verteilungsnetzbetreiber eingesammelte Eigenablesung oder die vom Verteilungsnetzbetreiber berechnete Schätzung wird dem Anbieter übermittelt. Der Anbieter verwendet sie für die Abrechnung gemäß den wirtschaftlichen Bedingungen des geschützten Grundversorgungsdienstes bzw. gemäß den vertraglichen Bedingungen (bei Kunden im freien Markt).

Der Antrag ist einem Aktivierungsantrag gleichgestellt. Er muss nach den vorgesehenen Verfahren beim Anbieter eingereicht werden, der ihn innerhalb von 2 Arbeitstagen an den Verteilungsnetzbetreiber weiterleitet.
Wurde die Anlage des Kunden in der Zwischenzeit umgebaut (Erweiterung oder außerordentliche Wartung) oder umgewandelt (Umstieg auf andere Gasversorgung), verlangt der Anbieter vom Endkunden alle Unterlagen, die der Verteilungsnetzbetreiber für die Sicherheitskontrollen benötigt.

Bei der Übernahme handelt es sich im Gegensatz zur Umschreibung um die Aktivierung der Lieferung durch einen neuen Kunden nach der Kündigung des Vertrags durch den vorhergehenden Kunden, welcher auch die Deaktivierung des Zählers beantragt hat.

Sollten an der Übergabestelle (POD/PDR) in der Vergangenheit Zahlungsrückstände aufgetreten sein, kann AGN ENERGIA zum eigenen Kreditschutz zusätzliche Kontrollen vornehmen – auch durch Abfrage der eigenen oder öffentlichen Datenbanken, um etwaige Beziehungen zwischen dem übernehmenden Kunden und früheren Inhabern festzustellen und die vorgenommenen Änderungen an der Übergabestelle zu untersuchen. Im Anschluss an diese Kontrollen kann AGN ENERGIA auch beschließen, dem neuen Antrag auf Lieferung nicht stattzugeben, und hat dies mitzuteilen.
In keinem Fall wird der neue Kunde für frühere Zahlungsrückstände in Bezug auf frühere Inhaber zur Kasse gebeten.

Der Anbieter teilt dem antragstellenden Endkunden innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Eingang des mit allen erforderlichen Daten und Informationen versehenen Antrags die Annahme der Umschreibung mit (vorbehaltlich der Fristen für die Ausübung des Widerrufsrechts), und macht alle sonstigen Mitteilungen, damit die vertragliche Aktivierung registriert werden kann, einschließlich des Datums, ab dem die Umschreibung wirksam werden soll. Bei regulärer Abwicklung des Antrags braucht es für die Registrierung der Umschreibung mindestens 2 Arbeitstage ab der Mitteilung des Anbieters. Daher beträgt die technische Mindestzeit 4 Arbeitstage ab dem Antrag des Kunden.

Der Antrag auf Umschreibung ist an den Anbieter zu richten, der die Lieferung erbringt. Dies hat gemäß den vom Anbieter vorgesehenen Verfahren zu erfolgen. Dem Gesetz nach muss der Kunde, welcher die Umschreibung beantragt, bescheinigen (auch durch Selbstbescheinigung), dass er der Eigentümer oder der ordnungsgemäße Inhaber oder der ordnungsgemäße Verwahrer der Immobilieneinheit ist.
Im Falle der Annahme des Antrags auf Umschreibung ist der Anbieter verpflichtet, den Antragsteller innerhalb von zwei Arbeitstagen über die Annahme zu informieren.

Bei der Umschreibung wird die Inhaberschaft einer Lieferung von einem Kunden auf einen anderen umgeschrieben. Der Anbieter bleibt derselbe. Mit dem Anbieter können auch neue Vertragsbedingungen ausgehandelt werden, ohne die Strom- und Gaslieferung zu unterbrechen.

Sollten an der Übergabestelle (POD/PDR) in der Vergangenheit Zahlungsrückstände aufgetreten sein, kann AGN ENERGIA zum eigenen Kreditschutz zusätzliche Kontrollen vornehmen – auch durch Abfrage der eigenen oder öffentlichen Datenbanken, um etwaige Beziehungen zwischen dem übernehmenden Kunden und früheren Inhabern festzustellen und die vorgenommenen Änderungen an der Übergabestelle zu untersuchen. Im Anschluss an diese Kontrollen kann AGN ENERGIA auch beschließen, dem neuen Antrag auf Lieferung nicht stattzugeben, und hat dies mitzuteilen.
In keinem Fall wird der neue Kunde für frühere Zahlungsrückstände in Bezug auf frühere Inhaber zur Kasse gebeten.

Rechnungen, die sich auf den früheren Inhaber der Lieferung beziehen, werden dem neuen Kunden ausschließlich in den folgenden Fällen in Rechnung gestellt:

Umschreibung, die von einem Erben im Falle des Todes des bisherigen Inhabers beantragt wird;
Umschreibung, die im Falle der Trennung vom bisherigen Inhaber beantragt wird;
Umschreibung, die im Falle der Umwandlung/Verschmelzung/Eingliederung von Unternehmen beantragt wird.

Die erforderlichen Mindestdaten für den Antrag auf Anschluss sind: Standort der Gasübergabestelle(n) (PDR); Identifikationsdaten des Endkunden (Vorname, Zuname, Steuernummer usw.); voraussichtliche Gesamtleistung der zu installierenden Geräte (wichtig für die Wahl des Zählertyps); Gasverbrauchskategorie; bei Übergabestellen mit einem jährlichen Verbrauch von über 200.000 Standardkubikmetern, tägliche Verfügbarkeit ausgedrückt in Standardkubikmetern/Tag und der voraussichtliche jährliche Verbrauch.

Der Anschluss ist der Vorgang, bei dem die Anlage des Endkunden an das örtliche Verteilungsnetz angeschlossen wird. Der Anschluss kann je nach den vom Verteilungsnetzbetreiber durchzuführenden spezifischen Aktivitäten mit einfachen oder komplexen Arbeiten durchgeführt werden.
Von einer „Aktivierung“ spricht man, wenn der Anschluss bereits fertiggestellt ist, und das Gas nur noch in die Anlage des Endkunden geführt werden muss, etwa durch die erstmalige Installation des Zählers oder dessen Wiedereinbau an einer zuvor entfernten Stelle.

Der effektive Wechsel zur neuen Lieferung dauert ein bis zwei Monate. Die neue Lieferung beginnt, sobald der neue Anbieter alle technischen und kommerziellen Schritte des Wechsels abgeschlossen hat. Das für den effektiven Wechsel vorgesehene Datum muss vom neuen Anbieter bei der Unterzeichnung des Vertrags mitgeteilt werden.

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